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Meßkirch Zwist um Solarpark-Standort

22.09.2012
Meßkirch -  Zwick und Sigrist uneins über geplante Lage

 Bild: dpa

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In seiner letzten Sitzung wurde der Sauldorfer Gemeinderat durch Bürgermeister Wolfgang Sigrist über den neuesten Stand der Fortschreibung des Teilregionalplanes „Windenergie“ des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben informiert. Die raumordnerische Gesamtbeurteilung des „Standort 12 – Sauldorf“ laute im Ergebnis so, dass der Standort Sauldorf nach dem Windatlas BW zwar über ausreichende Windpotenziale verfüge, aber laut EnBW nur mit erheblichem Aufwand an das 110-kV-Leitungsnetz anschließbar sei, so Sigrist. Eine Ausweisung des Standortes als Vorranggebiet für regional bedeutsame Windenergieanlagen erscheine wenig sinnvoll. Deshalb werde der Regionalverband diesen Standort im Rahmen der Fortschreibung des Teilregionalplanes Windenergie nicht weiter berücksichtigen, fuhr Sigrist fort. Er betonte allerdings, dass die Nichtaufnahme der Fläche die Planung der Verwaltungsgemeinschaft Meßkirch/Leibertingen/Sauldorf im Rahmen des Flächennutzungsplanes nicht berühre. Die Gemeinde Sauldorf weist also diesen Standort mit seinen geplanten vier Windkraftanlagen in ihrem Flächennutzungsplan weiterhin aus, um in der gesamten Frage die zukünftige Planungs- und Entscheidungshoheit nicht aus der Hand zu geben. „Wenn wir das nicht machen, kann es passieren, dass wir ab 2. Januar 2013 Bauanfragen für Windkraftanlagen an Standorten, die wir gar nicht wollen, genehmigen müssen,“ erklärte Sigrist, „die entsprechenden Änderungen im Flächennutzungsplan müssen also aus diesem Grund bis zum 31. Dezember 2012 mindestens Planungsreife erreicht haben“, fuhr er fort.

Bei der Planung erneuerbarer Energiegewinnung ist natürlich auch die Nutzung der Sonnenenergie ein wichtiges Thema. So plant die Stadt Meßkirch auf dem Standort „Aspenäcker“, westlich der Kreisstraße 8271 zwischen Oberbichtlingen und Schnerkingen, an der Gemeindegrenze einen Solarpark auszuweisen. Der Sauldorfer Gemeinderat beschloss einstimmig, der Aufnahme dieser Planung in den Flächennutzungsplan nicht zuzustimmen, da sie eine „massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes“ darstelle.

Meßkirchs Bürgermeister Arne Zwick betonte auf Anfrage, er könne dieser Argumentation nicht folgen, da die geplante Anlage weder vom Meßkircher Schlossberg aus wahrzunehmen sei, noch von der Kreisstraße aus, da man die etwa zweieinhalb Meter hohen, nach Süden hin aufgeständerten Modulreihen entsprechend mit Büschen umpflanzen könne.

Die Bevorzugung dieses Standortes sei im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2011 begründet, welches für „Altlastenflächen“ – das seien zum Beispiel nicht oder wenig nutzbare Ackerflächen – eine erhöhte Bezuschussung vorsehe, so Zwick, und davon gebe es nicht so besonders viele.

Die Erfahrung mit dem Bau des Solarparks auf dem Gebiet des ehemaligen Schützenhauses zeige, dass bei manchen Zeitgenossen die Aufregung am Anfang sehr groß sei, eine solche Anlage aber nach einer gewissen Zeit praktisch gar nicht mehr wahrgenommen werde, erklärte Zwick. Die Angelegenheit werde nun in der Verwaltungsgemeinschaft diskutiert werden und danach dort auch zur Abstimmung kommen.

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