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Meßkirch Richter und Polizist beim Brandstifter-Prozess uneins über Motiv

16.10.2012
Meßkirch -  Vorsitzender beim Brandstifter-Prozess mahnt sorgfältigere Ermittlungsarbeit an
Justitia

Erneut kritisierte Richter Herbert Anderer am siebten Verhandlungstag im Meßkircher Brandstifterprozess die Sigmaringer Polizei. (Symbolbild)  Bild: dpa

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Autor
Hermann-Peter Steinmüller


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Herbert Anderer, Vizepräsident am Landgericht Hechingen und Vorsitzender Richter beim Prozess um die Brandstiftung am 17. Februar 2012, ist offenkundig mit der Ermittlungsarbeit der Sigmaringer Polizei unzufrieden. Daraus machte er auch am Montag, dem siebten Verhandlungstag, kein Geheimnis. Bereits in den vergangenen Verhandlungstagen war erörtert worden, dass die Polizei den Brand- und damit Tatort über Stunden ohne jede Absicherung zurückgelassen hatte.

Der Neffe des wegen mehrfachen Mordversuchs und Brandstiftung angeklagten Hausbesitzers war zwar nach Hechingen gekommen, machte aber als Verwandter von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Der zweite Zeuge des Tages, ein Kriminalhauptkommissar, hatte als Sachbearbeiter mit dem Ermittlungsverfahren zu tun.

Herbert Anderer wollte von dem Polizeibeamten wissen, welche Fakten am Rosenmontag zur Festnahme des Angeklagten geführt hatten. Dabei argumentierte der Hauptkommissar auch mit der Spielsucht des Angeklagten. Der Richter setzte dagegen, zu dem Zeitpunkt habe sich die Spielsucht aus den Akten nicht erkennen lassen. Dieser Einschätzung widersprach der Ermittler. Der Richter: „Wir haben im Gegensatz zur Polizei die Mitarbeiter der Spielhallen ausdrücklich vernommen.“

Wenig später gab es einen weiteren Schlagabtausch zwischen Richter und Zeuge. Der Jurist: „Ich habe die Adresse der Versicherungsleute mühsam am Telefon selbst herausgekrustelt.“ Der Polizeizeuge entgegnete: „Das ist schwierig.“ Der Richter meinte: „Aber ich habe es geschafft!“ In einem Punkt verwickelte sich der Beamte in einen Widerspruch. Er sprach bei dem Angeklagten von „chronischer Geldnot“ als Motiv für eine mögliche Brandstiftung. Der Richter entgegnete, dass sich diese Aussage „beim besten Willen nicht belegen lasse“. Da der Angeklagte von der Versicherung „kein schnelles Geld“ bekomme, ließ der Richter an diesem Motiv Zweifel erkennen. Im späteren Verlauf der Vernehmung sagte der Polizist, der Angeklagte sei nicht verschuldet. Insgesamt rügte Anderer die vielen Aktenvermerke der Sigmaringer Polizei anstelle von sonst üblichen Vernehmungsprotokollen. Er formulierte die Bitte, in Zukunft wieder Vernehmungsprotokolle in die Akten zu nehmen.

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