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Meßkirch Opfer identifiziert Täter

07.08.2012
Meßkirch -  Eine Schlägerei in einer Meßkircher Diskothek, bei der zwei Personen verletzt wurden, hat für zwei junge Männer unangenehme Folgen. Das Amtsgericht Sigmaringen verhängte gegen die zwei Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zehn, beziehungsweise neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden.
Justiz Gericht

(Symbolbild)

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