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Meßkirch Opfer identifiziert Täter

07.08.2012
Meßkirch -  Eine Schlägerei in einer Meßkircher Diskothek, bei der zwei Personen verletzt wurden, hat für zwei junge Männer unangenehme Folgen. Das Amtsgericht Sigmaringen verhängte gegen die zwei Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zehn, beziehungsweise neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden.
Justiz Gericht

(Symbolbild)

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Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen. Bis zuletzt haben die jungen Männer die Tat bestritten.

Was sich vor der Disko weit nach Mitternacht abgespielt hat und wer an der Schlägerei beteiligt war, versuchte gestern das Amtsgericht Sigmaringen in einer über sechs stündigen Verhandlung herauszufinden. Die Staatsanwaltschaft warf den drei Angeklagten vor, in der Nacht vom 24. auf 25. Juni 2011 in einer Meßkircher Disko eine Schlägerei angezettelt zu haben. Dabei soll einer der Angeklagten, ein 22-Jähriger, einem jungen Mann ein Glas ins Gesicht geschlagen und ihn dabei am Kopf und an der Hand erheblich verletzt haben. Auch soll er zusammen mit seinem gleichaltrigen Kumpel eine weitere Person auf den Boden geworfen und mit Fäusten und Füßen bearbeitet haben. Laut Staatsanwaltschaft soll sich auch der dritte Angeklagte, der zur Tatzeit den Arm in Gips trug, an der Schlägerei beteiligt haben. Zuvor hatte es bereits wegen Nichtigkeiten (einer schwarzen Weste) eine verbale Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Personen gegeben.

„Ich habe von der Schlägerei gar nichts mitbekommen“, sagte der 22-Jährige vor Gericht aus. Dass er einen jungen Mann mit einem Glas im Gesicht verletzt hat, bestritt er ebenfalls. Auch die beiden Mitangeklagten sagten aus, dass es zwar eine Schlägerei gegeben habe, sie sich aber daran nicht beteiligt hätten. Doch das nahm ihnen der Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht ab. „Sie sitzen hier nicht umsonst da. Sie sollten sich das gut durch den Kopf gehen lassen, was sich wirklich zugetragen hat. Das wird sich dann auch strafmildernd auswirken“, belehrte er die Angeklagten.

„Ich erkenne den Mann wieder, der mir das Glas ins Gesicht geschlagen hat“, sagte der Geschädigte als Zeuge vor Gericht aus und zeigte auf den ersten Angeklagten. Die weiteren Faustschläge, die er bekommen hat, konnte er nicht zuordnen. Auch das zweite Opfer, das von hinten angegriffen wurde und dabei Schläge auf den Hinterkopf erhalten hat, konnte die Täter nicht eindeutig identifizieren. Eine weitere Zeugin sagte aus, sie sei von einem der Angeklagten übel beleidigt worden. Bei einer polizeilichen Gegenüberstellung habe sie einen der Angeklagten wieder erkannt. Dieser habe sie später, vor der Disco, auch noch angespuckt, was der Angeklagte energisch bestritt.

Für die Staatsanwaltschaft stand fest, dass sich zumindest zwei der Angeklagten an der Schlägerei beteiligt haben. Die Beweislast für den dritten Angeklagten reiche nicht aus, deshalb plädiere er auf Freispruch. „Ich bin überzeugt, dass eigentlich mehr auf die Anklagebank gehören“, kam Richterin Sarah Hausmann in ihrer Urteilsbegründung zum Schluss. Den ersten Angeklagten und Haupttäter verurteilte sie wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtstrafe von zehn Monaten mit zweijähriger Bewährungszeit. An sein Opfer muss er ein Schmerzensgeld in Höhe von 960 Euro bezahlen. Der zweite Angeklagte erhielt eine Gesamtstrafe von neun Monaten, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wird. An das Haus Nazareth muss er 1200 Euro bezahlen. Der dritte Angeklagte (Richterin: „Wir können nicht feststellen, dass er einen Tatbeitrag geleistet hat“) wurde freigesprochen.

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