Gleichzeitig wird das Vorhaben mit anderen regional bedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt.
Am vorgesehenen Standort „Am Kreuzbühl“ hat der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben zwei verbindliche Ziele der Raumordnung festgelegt: einen schutzbedürftigen Bereich für die Forstwirtschaft und einen für Naturschutz und Landschaftspflege. Diese stehen dem Bau der Klosterstadt nach geltender Rechtslage derzeit entgegen. Das Regierungspräsidium wird daher im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens zu prüfen haben, ob das Vorhaben mit den grundlegenden Vorstellungen der Regionalplanung für diesen Bereich vereinbar und am geplanten Standort vertretbar ist.
Im Raumordnungsverfahren werden die berührten Fachbehörden und Institutionen, darunter die umliegenden Gemeinden, das Landratsamt, der Regionalverband, Naturschutzverbände sowie Versorgungsunternehmen, gehört. Für die Öffentlichkeit besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich über das Vorhaben zu informieren. Dazu werden die Unterlagen in Meßkirch sowie in Sigmaringen, Inzigkofen und Leibertingen zur Einsichtnahme ausgelegt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können auch Anregungen oder Bedenken geäußert werden. Das Regierungspräsidium weist jedoch darauf hin, dass kleinräumige und fachtechnische Detailfragen sowie fachgesetzliche Zulassungs- oder Genehmigungsfragen nach den gesetzlichen Vorgaben ausdrücklich nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind.
Nach dem weltberühmten Klosterplan von St. Gallen lassen der Verein Karolingische Klosterstadt und die Stadt Meßkirch eine frühmittelalterliche Klosterstadt entstehen.
