Meßkirch Ertrags-Prognose für den Windpark
Windkraft (Symbolbild)
Im Entwurf des Windenergieerlasses des Landes heißt es dazu: Die 60 Prozent in Bezug auf einen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierten Referenzstandort seien ein Richtwert für die minimale Windhöffigkeit, die ein Standort bieten sollte. Ein Sprecher des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft verweist darauf, dass auch die 60-Prozent-Gebiete gute Standorte für Bürgerwindparks seien. „Wenn ich bei einem Ertrag von vier bis fünf Prozent liege, ist das immer noch besser als das Sparbuch“, stellt er fest. Dennoch gelte, dass der Ertrag in Richtung der 80 Prozent gehen sollte, damit sich ein Standort langfristig lohnt. Und: Den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen von Windkraftanlagen werde meist eine Mindestrendite von sieben Prozent auf das eingesetzte Eigenkapital zugrunde gelegt, sagt er mit Verweis auf den Windenergieerlass. Sei bis Ende 2011 ein Jahresertrag für Windkraftanlagen von mindestens 60 Prozent Voraussetzung für eine Stromvergütung nach dem EEG gewesen, sei diese Grenze in 2012 gefallen und in der Theorie könnten so nun auch Anlagen, die unter den 60 Prozent liegen, nach EEG vergütet werden.
Bürgermeister Zwick stellt über den auf der Karte ausgewiesenen Referenzertrag fest: „Ich hoffe, dass unsere Standorte bei 71 Prozent liegen und dann sieht es bedeutend besser aus.“ Die Karte bedeute für ihn eine Absicherung, dass zumindest die 60 Prozent erreicht werden und sie besitze eine bessere Aussagekraft als der Windatlas. Das unlängst von der LUBW veröffentlichte Datenmaterial wundere ihn nicht und auch den Vertretern der EnBW Erneuerbare Energie sei von vorneweg klar gewesen, dass es sich bei dem anvisierten interkommunalen Windpark um eine „enge Kiste“ handelt. Klar sei vor dem Hintergrund auch, dass alle Kosten, die das Projekt belasten, in der Kalkulation für die Wirtschaftlichkeit des Standortes entscheidend sein werden, erläutert der Bürgermeister weiter. Dazu zählten unter anderem der Erschließungs- und die Pachtpreise oder die Trassenkosten. Die Wirtschaftlichkeit hänge auch vom Einkaufspreis für die Anlagen selbst ab, stellt der Bürgermeister fest. Sein Leibertinger Amtskollege, Armin Reitze, pflichtet Zwick bei: Unabhängig von der Prognose, die das neue Kartenmaterial gibt, werde die konkrete Untersuchung des Standortes entscheidend sein. Zwick verweist in dem Zusammenhang darauf, dass parallel zur laufenden Windmessung auf dem verbliebenen Mast des Bodenseesenders eine weitere Windmessung am Standort des geplanten Windkraftparks stattfinden soll. Reitze verweist auch darauf, dass, was die gesetzlichen Regelungen angeht, derzeit noch alles im Fluss sei. Dies treffe auch für einen zweiten möglichen Windkraftstandort auf Gemarkung Leibertingen zu. Da die Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern plane, Wald zwischen Beuron und Leibertingen an einen Windkraft-Investor zu verpachten, könne es sein, dass beim Leibertinger Wasserhochbehälter eine weitere Windkraftanlage entsteht und weitere Anlagen in Sichtweite auf Gemarkung Beurons. Doch auch hier sei nichts in trockenen Tüchern. Hintergrund ist ein im Entwurf des Windatlasses geforderter Abstand von 1000 Metern zu Vogelschutzgebieten.

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