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Meßkirch Brandstifungsprozess: Richter kritisiert Sigmaringer Polizei

11.10.2012
Meßkirch -  Im Prozess am Landgericht um die Brandstiftung am Meßkircher Adlerplatz vom 17. Februar schweigt der Angeklagte weiter. Der Vorsitzende Richter Herbert Anderer kritisierte erneut mit deutlichen Worten die Arbeit der Sigmaringer Polizei.
Statue der Justitia

Symbolbild  Bild: David Ebener (dpa)

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Autor
Hermann-Peter Steinmüller


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Am sechsten Verhandlungstag vor dem Landgericht wegen der Brandstiftung am Meßkircher Adlerplatz vom 17. Februar standen die Sachverständigen und die Polizeiermittler im Mittelpunkt des Interesses. Der Vorsitzende Richter Herbert Anderer kritisierte erneut die Arbeit der Sigmaringer Polizei, deren Vertreter mit dem Hinweis auf die angespannte Personallage der baden-württembergischen Ermittler antworteten.

Anderer bemängelte unter anderem fehlende Fotodokumente vom Brandort und sagte: „Ich verstehe nicht ganz, warum man im Zeitalter der digitalen Fotografie mit Bildern so spärlich umgeht.“ Der Sigmaringer Brandermittler antwortete: „Das Fotografieren an sich ist kein Problem.“ Zeitaufwändig sei die Nachbearbeitung. Es ging um eine von der Feuerwehr eingeschlagene WC-Tür im oberen Geschoss. Die Feuerwehrleute hatten die Türe nicht normal öffnen können, fanden aber in der Toilette niemanden. Andererseits fand die Polizei an der Außenfassade keine Spuren, die daraufhin deuten, dass sich jemand, vielleicht der Brandstifter, aus dem Toilettenfenster geflüchtet haben könnte.

An anderer Stelle hatte der Richter gefragt, warum die Mitarbeiter der beiden Meßkircher Spielhallen, in denen sich der Angeklagte regelmäßig aufhielt, nicht vernommen worden seien. Der Beamte hatte nur von den Gesprächen mit den Angestellten und deren Aussage berichtet, nach der der Angeklagte kein „Hardcore-Spieler“ sei. Als sich der Jurist schließlich darüber wunderte, dass der Kriminaltechniker auch zur Zeugenbefragung delegiert wurde, antwortete dieser mit dem Hinweis auf die derzeitige Personallage bei der Polizei. Darauf reagierte der Richter mit der Feststellung: „Das bedeutet im Umkehrschluss, die Personalsituation der Polizei im Land rechtfertigt es, bei versuchter Tötung keine korrekten Ermittlungen durchzuführen.“ Schließlich musste der Beamte einräumen, erst am Abend vor der Verhandlung geprüft zu haben, ob der im Brandschutt gefundene Kanisterdeckel auch zur sichergestellten blauen Tonne passe.

Die DNA-Sachverständige des Landeskriminalamtes, Christine Doser, konnte dem Gericht nicht wirklich weiterhelfen. An der blauen Tonne, dem Deckel und dem Lumpen, mit dem der Tonnendeckel verstopft war, fanden sich zwar DNA-Spuren des Angeklagten. Sie waren aber mit weiteren Spuren vermischt, die nicht zugeordnet werden können. Der Brandsachverständige Karlheinz Simon sagte wie schon der Meßkircher Feuerwehrkommandant Markus Gruber, dass das Feuer einen massiven Brand hätte auslösen können. Das Ausbreiten, so der Gutachter, sei durch den Sauerstoffmangel im PC-Laden verhindert worden.

Nach sechs Verhandlungstagen ist das Motiv für eine Brandlegung noch immer nicht erkennbar. Die finanziellen Verhältnisse des Angeklagten sind, wie die Zeugen aussagten, trotz seiner Spielleidenschaft in Ordnung. Die Leistung der Brandversicherung würde in voller Höhe nur fällig, wenn das ganze Haus zerstört und wieder aufgebaut werden würde. Bargeld gebe es nur in sehr engen Grenzen. Dem stehen belastende Momente, wie die Suche im Brandschutt nach dem später vom Sachverständigen gefundenen Deckel durch den Angeklagten gegenüber. Der Angeklagte selbst schweigt.

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