Am sechsten Verhandlungstag vor dem Landgericht wegen der Brandstiftung am Meßkircher Adlerplatz vom 17. Februar standen die Sachverständigen und die Polizeiermittler im Mittelpunkt des Interesses. Der Vorsitzende Richter Herbert Anderer kritisierte erneut die Arbeit der Sigmaringer Polizei, deren Vertreter mit dem Hinweis auf die angespannte Personallage der baden-württembergischen Ermittler antworteten.
An anderer Stelle hatte der Richter gefragt, warum die Mitarbeiter der beiden Meßkircher Spielhallen, in denen sich der Angeklagte regelmäßig aufhielt, nicht vernommen worden seien. Der Beamte hatte nur von den Gesprächen mit den Angestellten und deren Aussage berichtet, nach der der Angeklagte kein „Hardcore-Spieler“ sei. Als sich der Jurist schließlich darüber wunderte, dass der Kriminaltechniker auch zur Zeugenbefragung delegiert wurde, antwortete dieser mit dem Hinweis auf die derzeitige Personallage bei der Polizei. Darauf reagierte der Richter mit der Feststellung: „Das bedeutet im Umkehrschluss, die Personalsituation der Polizei im Land rechtfertigt es, bei versuchter Tötung keine korrekten Ermittlungen durchzuführen.“ Schließlich musste der Beamte einräumen, erst am Abend vor der Verhandlung geprüft zu haben, ob der im Brandschutt gefundene Kanisterdeckel auch zur sichergestellten blauen Tonne passe.
Die DNA-Sachverständige des Landeskriminalamtes, Christine Doser, konnte dem Gericht nicht wirklich weiterhelfen. An der blauen Tonne, dem Deckel und dem Lumpen, mit dem der Tonnendeckel verstopft war, fanden sich zwar DNA-Spuren des Angeklagten. Sie waren aber mit weiteren Spuren vermischt, die nicht zugeordnet werden können. Der Brandsachverständige Karlheinz Simon sagte wie schon der Meßkircher Feuerwehrkommandant Markus Gruber, dass das Feuer einen massiven Brand hätte auslösen können. Das Ausbreiten, so der Gutachter, sei durch den Sauerstoffmangel im PC-Laden verhindert worden.
Nach sechs Verhandlungstagen ist das Motiv für eine Brandlegung noch immer nicht erkennbar. Die finanziellen Verhältnisse des Angeklagten sind, wie die Zeugen aussagten, trotz seiner Spielleidenschaft in Ordnung. Die Leistung der Brandversicherung würde in voller Höhe nur fällig, wenn das ganze Haus zerstört und wieder aufgebaut werden würde. Bargeld gebe es nur in sehr engen Grenzen. Dem stehen belastende Momente, wie die Suche im Brandschutt nach dem später vom Sachverständigen gefundenen Deckel durch den Angeklagten gegenüber. Der Angeklagte selbst schweigt.
