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Meßkirch Brandstiftungs-Prozess: Angeklagter schweigt weiter

19.09.2012
Meßkirch -  Dritter Verhandlungstag – 40-jähriger Zeuge vor Gericht vernommen

In dem mittleren Haus mit dem Rundbogen wurde das Feuer gelegt.  Bild: Archiv-Moser

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Wie reagiert jemand, der erfährt, dass es in seinem Laden brennt? Unter anderem um diese Frage ging es am Montag beim dritten Verhandlungstag gegen den Meßkircher, dem vorgeworfen wird, am 17. Februar sein Haus am Meßkircher Adlerplatz angezündet zu haben. Weil sich zu diesem Zeitpunkt noch Menschen im Haus befanden, lautet die Anklage auf versuchten Mord (der SÜDKURIER berichtete).

Die eingangs gestellte Frage richtete sich aber nicht an den Angeklagten, der nach wie vor von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, sondern an den Mieter des Ladengeschäftes. Der Ladenmieter musste sich auf Initiative des Jobcenters in Sigmaringen einem Fortbildungskurs unterziehen. Weil er aber kein eigenes Auto besaß, holte ihn jeden Morgen ein Kollege ab. Dieser Kollege saß nun im Zeugenstuhl vor den fünf Richtern.

Er hatte an jenem Freitagmorgen nach dem Schmotzigen seinen Kollegen abgeholt und ihm dabei von dem Brand am Adlerplatz und in seinem Laden erzählt und ihm angeboten, zum Adlerplatz zu fahren. Der Zeuge: „Der Ladenbesitzer zeigte kein großes Interesse.“ Er habe nur gemeint, er hätte keine Lust mit der Polizei zu reden. Erklären konnte sich der Zeuge das Desinteresse seines Mitfahrers nicht.

Als der frühere Ladenmieter später selbst auf dem Zeugenstuhl saß, kam der Vorsitzende Richter Herbert Anderer im Laufe der Vernehmung deutlich auf den Punkt und fragte den Zeugen: „Haben Sie den Brand gelegt?“ Die Antwort des 40-Jährigen war ebenso deutlich wie knapp: „Nein!“ Dafür wollte nun Verteidiger Hans Steffen wissen, wieso sich der Zeuge nicht für den Brand in seinem Laden interessiert hatte. Dessen Erklärung, er habe wegen eines noch nicht bezahlten Strafbefehls die Verhaftung befürchtet, konnte den Juristen nicht so richtig überzeugen. Denn zum einen wies der Verteidiger nach, dass schon vor dem Brand ein Teil der Strafbefehlssumme bezahlt war, zum anderen machte er darauf aufmerksam, dass die Wohnanschrift des Zeugen der Polizei bekannt war und sie ihn jederzeit hätte verhaften können.

Probleme hatte der Zeuge auch mit der Einordnung seines Schadens. Während die Polizei von rund 800 Euro ausging, sagte der ehemalige Ladenmieter vor Gericht auf die Frage nach der Höhe des Schadens: „Grob geschätzt so um die 10 000 Euro.“ Daraufhin warnte der Richter vor Übertreibungen bei der Schadenshöhe.

Das Haus am Adlerplatz war, wie die Mitarbeiterin der Versicherung zu Protokoll gab, brandversichert. Sollte der Angeklagte vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen werden, finanziert die Assekuranz Reparaturkosten in Höhe rund 34 000 Euro. Wäre das Haus komplett abgebrannt, müsste die Versicherung den kompletten Wiederaufbau bezahlen. Die übrigen Zeugen, meist Arbeitskollegen des Angeklagten, stellten ihm ein gutes Zeugnis aus. Er sei auch am Brandtag pünktlich bei der Arbeit in Neuhausen gewesen und habe die Arbeit erst abgebrochen, als er von dem Brand durch den Anruf seines Neffen erfahren habe.

Der Prozess wird am kommenden Montag ab 8.30 Uhr fortgesetzt.

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