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Vermehrt gingen in den zurückliegenden Tagen Anzeigen wegen unerwünschter Telefonwerbung bei der Polizeidirektion Sigmaringen ein. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb handelt es sich um unzulässige Belästigungen, die mit Geldbuße geahndet werden.

Eine Firma hatte von einem angeblichen Telekom-Mitarbeiter einen Anruf erhalten, der Personalien und Bankverbindungsdaten abgefragt hatte. Wenig später erhielt die Firma eine Auftragsbestätigung über einen EDV-Schutzbrief für monatlich 40 Euro per Post zugesandt, obwohl ein solcher Vertrag nicht abgeschlossen wurde.

Ein Bürger erhielt von einer automatischen Anrufmaschine eine Gewinnzusage über ein BMW-Cabriolet, falls er eine bestimmte Telefonnummer zurückrufe.

In beiden Fällen handelt es sich um unerlaubte Telefonwerbung. Zuständig für die Verfolgung und Ahndung solcher Verstöße ist die Bundesnetzagentur.

Unter der Internet-Adresse www.bundesnetzagentur.de werden unter dem Stichwort „Verbraucher“ weitere Informationen zum Rufnummernmissbrauch, Spam-Mails und unerlaubter Telefonwerbung gegeben. Betroffene können Anzeigen direkt online der Bundesnetzagentur melden („Missbrauch melden“ anklicken).

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