Nicht bewilligt wurde hingegen die beantragte Förderung in Höhe von 130 000 Euro aus dem Ausgleichsstock. Die Ablehnung der Förderung über den Ausgleichsstock hänge damit zusammen, dass Ausgleichsstockmittel im Jahr 2012 bereits für den Kinderspielplatz bewilligt wurden. Es könne pro Jahr nur ein Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichsstock gestellt werden, erläuterte Hoffmann. Trotzdem müsse das Fahrzeug, das insgesamt gut 274 600 Euro kosten wird, angeschafft werden, unterstrich er. Ein Antrag auf Ausgleichsstockmittel zur Finanzierung des Fahrzeugs soll für das kommende Jahr erneut gestellt werden.
