Wer hilft uns, wenn der Schatten doch unsere Häuser erreicht? Wer entschädigt uns, wenn die Grundstückspreise doch fallen? Wer entschädigt uns für den Ausfall, wenn Schatten auf unsere Fotovoltaikanlagen fallen?“ Sie schloss mit der Frage: „Sind wir Illwanger 1000 Meter Sicherheitsabstand nicht wert?“
Im Teilregionalplan des Regionalverbands sind 550 Meter Abstand der Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen vorgeschrieben. Die Verwaltungs-Verbandsgemeinschaft (VVG) Illmensee, Pfullendorf, Herdwangen-Schönach und Wald sieht in ihrem Flächennutzungsplan eine Erweiterung des Abstands auf 700 Meter vor. Die Illwanger fordern, diesen Abstand auf 1000 Meter zu erweitern. „Windkraft ja, aber nicht zu nah“, lautet deren Motto. Bürgermeister Jürgen Hoffmann verdeutlichte die rechtlichen Grundlagen: „Laut TA (Technische Anleitung) Lärm dürfen Anlagen einen gewissen Lärmpegel nicht überschreiten.“ Die Lärmgrenze wurde bei Windanlagen auf 44 Dezibel festgeschrieben. Im Gewerbegebiet hingegen seien 55 bis 65 Dezibel erlaubt. Sollte eine Vorgabe nicht eingehalten werden, bleibe nur der Klageweg. Wie dann entschieden werde, wisse niemand. Wenn sich die Bürger von der Gemeinde nicht gut vertreten fühlen, „gibt's Stress in der Gemeinde“, drohte ein Bürger. „Die machen das nur mit uns Deppen auf dem Land!“, kam ein Einwurf mit der Behauptung, in größeren Gemeinden werde „mit ganz anderen Mitteln“ gearbeitet.
Auf dem Gehrenberg und Richtung Bodensee würden die Gemeinden verschont, weil „dort die Reichen wohnen“, behauptete die Protestgemeinschaft. Es sei nicht sicher, dass dort keine Windräder kommen, warf Hoffmann ein. Genauso wenig sicher sei, dass in Illwangen Windräder kommen. „Man hört, dass es beschlossene Sache ist“, kam ein Einwand, woraufhin der Bürgermeister aufforderte, Ross und Reiter der Behauptung zu nennen.
Ariane Weber, Landschaftsarchitektin des beauftragten Planungsbüros Senner aus Überlingen erläuterte die Hintergründe und Entscheidungsfindung im Bereich Windenergie. Auch die klar fundierten Ausführungen konnten die Bürger nicht besänftigen. Die geringen Abstände seien „grob fahrlässig“, meinte Gemeinderat Hans Berenbold und forderte einen Abstand von 1000 Metern, „damit die Bürger es akzeptieren können.“ Gemeinderat Edmund Rösch meinte, es dürfe nicht sein, dass für alle einheitliche Kriterien gelten. Der Standort müsse berücksichtigt werden. „Ein Gesetz gilt für alle gleich“, hielt Hoffmann dagegen.
Wenn die Gemeinde 1000 Meter Abstand für Illwangen fordere, gelte dies für das Gebiet der gesamten VVG und müsse von dieser im Flächennutzungsplan genehmigt werden. Das verursache erhebliche Abstriche von den durch den Regionalverband ausgewiesenen Gebieten und führe mit Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Plan als Verhinderungsplanung abgelehnt würde. Das wiederum bedeute, dass überall Windräder gebaut werden dürfen und die Gemeinde keine Steuerungsmöglichkeiten mehr habe. „Alles, was Sie fordern, muss gerichtsfest sei“, mahnte Hoffmann. Gemeinderat Peter Rimmele schlug vor, Kriterien zu entwickeln, wann die 1000 Meter Abstand gelten sollen, wobei Hauptwindrichtung und Topographie berücksichtigt werden sollen. Man müsse es versuchen, meinte Gemeinderätin Sandra Loitz. Wenn es dann nicht klappe, würden es die Illwanger akzeptieren. „Nichts werden wir akzeptieren!“, kam es aus dem Plenum. Trotzdem stimmten die Räte dafür, den Planentwurf um die Handlungsempfehlung zu erweitern, den Abstand mit Berücksichtigung der besonderen Lage Illwangens auf 1000 Meter zu erweitern. Judentenberg wird als mögliches Gebiet aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen.
