Beuron Gämse und Kitz in Schonzeit erlegt
05.03.2010
Der eventuell ungesetzliche Abschuss zweier Gämsen, einem Muttertier und einem Kitz, sorgt derzeit im Donautal auch außerhalb der Jägerschaft für brodelnde Gerüchteküche. Es geht möglicherweise um einen Verstoß gegen die Schutzbestimmungen der Schonzeit und um Jagdwildererei.
Bisher steht folgender Sachverhalt fest. Am 3. Februar haben ein Jagdpächter aus Meßkirch und zwei Jagdgäste aus dem Ausland das Muttertier und das Kitz geschossen. Das ist deswegen bemerkenswert, weil nach dem Landesjagdgesetz vom 15. Dezember bis 31. Juli für Gämsen Schonzeit gilt, sie also nicht gejagt werden dürfen.
Der Jagdpächter hat Selbstanzeige gemacht. Er machte gegenüber dem Kreisjagdamt Sigmaringen geltend, dass zumindest das Muttertier erkennbar krank gewesen sei. Der Abschuss während der Schonzeit sei in diesem Notfall erlaubt gewesen.

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