Durch den harten Winter seien ein großer Ast und zwei kleinere gebrochen. Wochenlang hätten die drei Äste so über seinem Grundstück gehangen, ohne dass der Nachbar sich darum gekümmert habe. Als er im Frühjahr sein Tulpenbeet richten wollte, hätten ihn die Äste gestört. Und er habe die Äste abgeschnitten, die ja ohnehin kaputt gewesen seien. Der Angeklagte bemerkte dies und sprach seinen Nachbarn darauf an. Erst habe er geleugnet, die Äste abgemacht zu haben, später habe er es aber zugegeben – so die Aussage des Angeklagten. Der Kläger bemerkte kurze Zeit später, dass ein paar seiner Tulpen abgerissen worden waren. Er dachte zunächst, dies sei ein Hund gewesen. Dann habe er aber auch noch einen Stein auf seiner Terrasse gefunden, den unmöglich ein Hund dorthin gelegt haben konnte.
Schließlich sei es nach der Schilderung beider Streithähne zu einem verbalen Austausch von Terrasse zu Terrasse gekommen. Dabei soll der Angeklagte die Ehefrau des Klägers mit den Worten „blöde Kuh“ beschimpft haben. „Ich war richtig böse, weil jemand meine Sache zerstört hat“, sagte der Angeklagte vor Gericht.
Das Verfahren wurde jedoch eingestellt und der Richter riet den Nachbarn, den Streit beizulegen. Denn beide Paare betonten unaufhörlich, dass sie in den drei Jahren, in denen sie Nachbarn seien, noch nie miteinander gestritten hätten und dies auch in Zukunft nicht möchten. Der Richter gab dem Kläger, aber auch dem Angeklagten zu bedenken: „Wenn sie so weitermachen, werden sie hier Dauerkunden. Ihre Nerven werden darunter leiden, mir ist das egal.“ Vor der Tür des Gerichtssaals, nachdem die Verhandlung beendet war, entschuldigte sich der Angeklagte bei der Ehefrau des Klägers.
