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Stockach Keine Gnade für Willi

20.02.2009
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Die Rolle als Unschuldslamm haben Finanzminister Willi Stächele Stockachs Gerichtsnarren keine Sekunde abgenommen. Alle Versuche, einen außergerichtlichen Vergleich zu erwirken, lehnte Narrenrichter Wolfgang Reuther rundum ab. Dabei hatte Stächele tief in die Bonbonkiste gegriffen, um unbestraft davon zu kommen.

Sein Trost ist, dass das närrische Stockacher Vorstrafenregister eher als Auszeichnung zu verstehen ist. Etlichen Beklagten hat es den Weg zu noch höheren Weihen geebnet.

Dass aber den wortreichen Versprechungen des Beklagten wenig Glauben geschenkt werden dürfe, merkte das Hohe Kollegium spätestens, als Stächele selbst gestand, dass es doch reiche, Wahlversprechen zu machen – halten müsse sie man dann keineswegs.

Er werde zu den bereits vom Landtag beschlossenen Fördermitteln von zehn Euro pro Einwohner für die Stockacher eigens noch einen Zehner aus dem eigenen Geldbeutel drauflegen, eine Stockacher Raststätte auf der Datenautobahn einrichten und womöglich gar das nächste Konzil nach Stockach holen. Soweit wird es nun nicht kommen.

Eifrigste Unterstützerin von Kläger Thomas Warndorf war gestern Abend Stächeles Gattin Sabine, für die ein Schuldspruch unausweichlich war. Und zumindest im zentralen Anklagepunkt, die eigene Ehefrau auf einer Luxemburger Raststätte sitzen gelassen zu haben, kannte das Narrengericht keine Gnade. „Sonst lassen die Frauen ihre Männer wegen Andreas Renner sitzen“, erklärte Narrenrichter Wolfgang Reuther, dass es unverzeihlich sei, die eigene Frau wegen des Rücktritts des Sozialministers zu vergessen.

„Ich hatte eben Bammel, dass ich jetzt Sozialminister werden muss“, versuchte Stächele vergebens, sich zu verteidigen.

Ebenso schuldig gesprochen wurde er der potentiellen Vergesslichkeit. Vergesslichkeit als solche sei zwar nicht strafbar, die Instrumentalisierung der Vergesslichkeit als politisches Mittel, das müsse geahndet werden, schrieb Reuther dem Finanzminister ins Stammbuch. Der zeigte am Ende Reue und nahm das Urteil an. Drei Eimer Wein fordern die Gerichtsnarren, samt Einladung zur Weinprobe in die Ortenau.

Einen Freispruch erreichte Fürsprech Frank Bosch immerhin in einem Punkt: Der „Bestächelung“. Zu Hilfe kamen ihm zahllose Gnadengesuche prominentester Fürsprecher (siehe Stimmen).

Dafür wurde er gemeinsam mit Kläger Warndorf zu einem Eimer Wein verurteilt – wegen Schmähung des hohen Kollegiums als „Körperwelten“.

Verhandlung Stächele
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