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– Das Amtsgericht Stockach hat einen 27-jährigen Metzger aus Konstanz wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Der Angeklagte habe beim Narrentreffen in Orsingen im Januar vergangenen Jahres einen Polizeifreiwilligen vorsätzlich verletzt, hieß es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

Vorausgegangen sei eine Auseinandersetzung von Festbesuchern. Als Polizisten eingriffen und den Angeklagten festhielten, soll sich dieser zur Wehr gesetzt und einen Polizeifreiwilligen mit dem Arm im Gesicht getroffen haben. Dieser habe das Gleichgewicht verloren und sei gestürzt.

„Ein Kumpel wurde in der Bar geschlagen und hat uns zu sich gerufen“, schilderte der 27-jährige Angeklagte den Vorfall, „zu einer Schlägerei ist es aber gar nicht gekommen.“ Als ihn die Polizisten packten, wollte er sich nach eigenen Angaben lediglich aus dem Griff befreien. „Ich habe mich ungerecht behandelt gefühlt“, sagte der Angeklagte, der unter anderem wegen Beleidigung, Körperverletzung und einem Verstoß gegen das Waffengesetz aktenkundig ist. „Ich habe nicht mitbekommen, dass jemand zu Boden gegangen ist, ich wollte niemanden verletzen.“

Ein Polizist schilderte die Szene wie folgt. „Ich stand im Eingangsbereich und habe den Pfiff eines Kollegen gehört.“ Daraufhin sei er mit Kollegen in die Bar des Festzeltes gelaufen und habe einen Tumult mit mehreren Personen wahrgenommen. Der Angeklagte habe wütend gewirkt. Ein Freund habe ihn zurückhalten müssen, daher habe er seinen Arm gegriffen. „Er hat noch zu mir gesagt, dass ich ihn loslassen soll, dann habe ich auch schon eine Armbewegung im Augenwinkel bemerkt und mein Kollege ist zu Boden gegangen“, sagte der 41-jährige Polizeibeamte.

Sein Kollege bestätigte: „Der Angeklagte war nicht so einverstanden mit unserem Griff.“ Mit starken Vor- und Rückwärtsbewegungen habe er versucht sich aus dem Griff zu lösen. „Dann habe ich einen Schlag gegen mein Gesicht gespürt und bin zu Boden gegangen“, erklärte der 29-Jährige. Er gehe allerdings nicht von einem gezielten Schlag aus. „Ich wollte seinem Arm ausweichen und bin auf dem nassen Boden ausgerutscht.“

Die Staatanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von 500 Euro. Der Angeklagte habe sich den Vollstreckungsbeamten widersetzt und einen Polizeifreiwilligen, wenn auch nicht vorsätzlich, verletzt. Außerdem habe er gegen Bewährungsauflagen verstoßen. „So einfach können wir es uns mit dem Körperverletzungsdelikt nicht machen“, meinte hingegen Verteidiger Michael Böhler. Von den Zeugen sei kein Schlag wahrgenommen worden, der Angeklagte habe lediglich versucht, sich aus dem Griff zu lösen. „Dass der Sturz vorhersehbar war, das möchte ich in Zweifel ziehen.“

Der Angeklagte entschuldigte sich für sein Verhalten und erklärte: „Ich bin auf einem guten Weg, ich habe mich im Griff.“ Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt. Richter Dieter Scholz erklärte: „Es ist zu einer Rangelei gekommen und dabei ist jemand verletzt worden. Daher gehe ich von einer fahrlässigen Körperverletzung aus.“ Es handle sich zwar um einen Bewährungsbruch: „Aber man muss die Kirche im Dorf lassen. Die Strafe ist ein ziemlicher Denkzettel.“

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