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Stockach Das alte Monopol läuft aus

11.06.2011


Landwirt Ludwig Renner im Allensbacher Ortsteil Kaltbrunn bekommt Besuch: Ein großer Lastwagen mit einem glänzenden Edelstahltank fährt vor seinem Hof vor. Zwei Männer, ausgerüstet mit Waage und Laptop, steigen aus und kaufen den Landwirten der Umgebung Alkohol ab, den diese im Laufe des Jahres gebrannt haben.

Die beiden Männer kommen von der Deutschen Edelbranntwein aus Karlsruhe, die für die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein den Alkohol einsammelt.

Die Landwirte sind Abfindungsbrenner, die unter dem deutschen Branntweinmonopol eine bestimmte Menge reinen Alkohols – meist jeweils 300 Liter pro Jahr – in ihren Brennanlagen herstellen und zu subventionierten Preisen an die Monopolverwaltung verkaufen dürfen. 3,40 Euro pro Liter reinen Alkohols bekommen die Brenner bei Ablieferung, nach Verrechnung der Mehrwertsteuer liegt der Ertrag bei 3,71 Euro, maximal also etwas mehr als 1100 Euro im Jahr.

Die Monopolverwaltung reinigt den Alkohol und entfernt Geruchsstoffe, ehe sie ihn als Neutralalkohol zu Marktpreisen weiter verkauft. Michael Freist, der für die Monopolstelle Alkoholgehalt und Menge der abgelieferten Mischung misst, erklärt: „Hauptsächlich wird er als Industrie- und Medizinalkohol, aber auch für die Herstellung von Likören genutzt.“

Für Landwirte, die nur kleine Mengen von Schnaps brennen, ist die Ablieferung an die Monopolverwaltung eine Möglichkeit, mit dem wenigen Alkohol, den sie herstellen, Geld zu verdienen. Das Gleiche gilt für Stoffbesitzer, die zwar ein Brennrecht haben, aber nicht selber Schnaps brennen können, sondern das vergorene Obst, die Maische, zu einem Brenner bringen. Die direkte Vermarktung ist für diese Kleinbetriebe meist zu aufwändig, erklärt Peter Blum aus Markelfingen, der Vorsitzende des Kleinbrennerverbandes Baden im Kreis Konstanz: „Dafür müsste man nicht nur das Obst haben und zu Maische vergären, sondern den fertigen Schnaps auch abfüllen und verkaufen.

Die Familie von Ludwig Renner besitzt eines der etwa 570 Brennrechte im Landkreis Konstanz. Er brennt seit sechs Jahrzehnten Obstschnaps und vermarktet ihn direkt. Dafür bewirtschaftet er drei Obstwiesen mit etwa 30 Bäumen. Die Abgabe an die Monopolstelle ist für ihn nur eine Möglichkeit, den Vor- und Nachlauf des Brennvorgangs zu verwerten. Zum Trinken eignet sich nur der Mittellauf.

Doch geht es nach der europäischen Kommission, läuft das deutsche Branntweinmonopol zum Ende des Jahres 2017 endgültig aus. 2010 war es nach langen Diskussionen zum letzten Mal verlängert worden. Die EU-Kommission argumentiert, dass das deutsche Branntweinmonopol den Wettbewerb in der EU verzerre: „Es handelt sich um eine Subventionierung, die in Europa einmalig ist und die eigentlich nach dem Regelwerk über staatliche Beihilfen unzulässig ist“, schreibt Dagmar Heinisch, Pressesprecherin der EU-Kommission in München.

Die Alkoholbrenner, die von der Abschaffung des Monopols betroffen wären, fürchten um ein Zubrot. Denn der Marktpreis für Alkohol liegt weit unter dem subventionierten Preis, den die Monopolverwaltung zahlt. „Vor allem für viele Stoffbesitzer, die ihre Maische zum Brennen bringen, wird es schwer, wenn es das Monopol nicht mehr gibt“, sagen Obstbrenner Renner und Kleinbrenner-Chef Blum.

Eine Nebenwirkung der Monopolabschaffung aus Sicht der Kleinbrenner ist, dass die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen und Hecken mit Beerensträuchern ökonomisch völlig uninteressant werden: „Würden Sie 100 Kilogramm Obst auflesen für einen Erlös von 3,20 Euro?“, lautet die Frage des Kleinbrenner-Vorsitzenden Peter Blum. Auch Obstbrenner Renner sieht das so: „Vor allem wenn jemand eine Obstwiese erbt, dürfte die Motorsäge schneller angesetzt werden, wenn das Monopol fällt.“ Mit der Streuobstwiese ist ein entscheidendes Element der Kulturlandschaft Bodensee bedroht. Die Abschaffung des Branntweinmonopols hätte dann auch ökologische Folgen.

Die Kritiker des Monopols fordern indes schon lange die Abschaffung. Justus Haucap, der Vorsitzende der Monopolkommission, die die Bundesregierung in Sachen Wettbewerbspolitik und Regulierung berät, sagt: „Die Zeit ist mehr als reif für die Abschaffung des Branntweinmonopols.“ Für diese Einschätzung hat der Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie an der Universität Düsseldorf mehrere Gründe. Erstens: „Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein bewirtschaftet heute nur noch sieben Prozent des Branntweinmarktes, so dass es faktisch ohnehin kein Branntweinmonopol mehr gibt.“ Gleichzeitig würde der Bund eine Behörde mit über 200 Mitarbeitern unterhalten, um das Monopol zu verwalten. Zweitens, so führt der Ökonom an, müsste das Geld für Subventionen auch irgendwo erwirtschaftet werden,man könne nicht alle Teile der Wirtschaft subventionieren. Und drittens gebe der Staat viel Geld für Suchtprävention aus, unterstütze aber gleichzeitig die Produktion von Alkohol: „Die Methode der Alkoholsubvention erscheint mir als das schlechtest denkbare Mittel, um gezielt bäuerliche Kultur und Landschaftspflege zu fördern“, sagt Haucap.

Es gibt auch Schnapsbrenner, die den Wegfall des Monopols begrüßen. Christoph Keller von der Stählemühle in Eigeltingen etwa freut sich schon darauf, dass mit dem Monopol viele Beschränkungen wegfallen: „Dann dürfte ich zum Beispiel auch exportieren“, sagt er.

Ludwig Renner und seine Familie müssen ab 2018 ohne Abfindungsbrennerei auf ihre Kosten kommen. Ein Trend zu mehr Selbstvermarktung sei bereits erkennbar, sagt Edgar Brütsch vom Prüfungsdienst des Hauptzollamts Singen, das die Brennrechte im Kreis kontrolliert. Und der Kleinbrennerverband Baden arbeitet schon an Ideen, wie man Alkohol auch nach 2017 außerhalb des Marktes verwerten kann. Doch bis dahin dürften die Männer mit dem Schnapslaster noch öfter auf dem Hof von Ludwig Renner vorfahren.

Branntweinmonopol
Ein Branntweinmonopol sollte dazu dienen, den Konsum zu verringern.
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