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Singen Verdiente Strafen

13.09.2012
Singen -  Es ist sehr einfach, Ordnungshüter zu beschimpfen. Und, Hand aufs Herz, wer hat nicht schon mindestens einmal empört die Nase gerümpft, als ein Strafzettel im Briefkasten lag.
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Zu schnell gefahren, falsch geparkt, zu dicht aufgefahren – wieso kann der Beamte nicht ausnahmsweise ein Auge zudrücken? In die Lage der Gesetzeshüter versetzt sich niemand. Wer gegen Regeln verstößt, der muss dafür belangt werden. So einfach ist das. Beamte haben bei ihrer Vorgehensweise an einem Tatort feste Regeln, nach denen sie vorgehen müssen. Bei genauer Betrachtung machen diese Regeln absolut Sinn. Polizeipressesprecher Fritz Bezikofer hat dies im aktuellen Fall der Streitigkeiten rund um eine Schlägerei am Singener Bahnhof sehr gut dargelegt. Das ist die eine Seite.

Die andere Seite gibt es aber sehr wohl auch. Im aktuellen Fall wirft ein Zeuge dem Einsatzleiter am Bahnhof Anstandslosigkeit, Respektlosigkeit und Beleidigung gegenüber Zeugen und Opfer vor. Bezikofer erwiderte darauf, dass bei der Polizei wie in jeder anderen Berufssparte unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Charakteren arbeiten würden. Das ist richtig. Doch auch dann müsste, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, das Verhalten Folgen haben. Nur die eine Seite für nachgewiesenes Fehlverhalten zu bestrafen, wäre nicht richtig.

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