Singen
Räum- und Streupflicht
Singen -
Auszug aus der städtischen Satzung in Singen:Grundsätzlich müssen Gehwege werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.Bei Verstößen kann ein Bußgeld fällig werden.