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Singen Räum- und Streupflicht

18.01.2013
Singen -  Auszug aus der städtischen Satzung in Singen:Grundsätzlich müssen Gehwege werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.Bei Verstößen kann ein Bußgeld fällig werden.
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Sollten aufgrund unterbliebenen oder nicht ausreichenden Räumens Unfälle passieren, so sind die Verpflichteten unter Umständen zu Schadenersatz verpflichtet.

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