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Mit einer Bewährungsstrafe gibt das Landgericht einem jungen Räuber und Erpresser noch einmal eine Chance

– Gnade vor Recht ließ das Landgericht Konstanz im Fall eines 24-jährigen Tankstellenräubers aus Singen ergehen. Für den Raubüberfall und für einen üblen, aber stümperhaft ausgeführten Erpressungsversuch kam er mit zwei Jahren auf Bewährung davon. Als Auflage muss er unter anderem die erbeuteten 2000 Euro zurückgeben und 2400 Euro Schmerzensgeld an die immer noch geschockte Angestellte bezahlen.

Grund für das milde Urteil ist, dass der Täter ohne Berufsausbildung nach langen Bemühungen inzwischen einen als sicher geltenden und gut bezahlten Arbeitsplatz hat. Würde man ihn nun für mehrere Jahre einsperren, könnte er womöglich nie mehr richtig Fuß fassen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der aus einer gut sozialisierten Migrantenfamilie stammende Mann hat immer gearbeitet, es aber bis vor kurzem nicht geschafft, sich wirtschaftlich zu integrieren. Mit seinem Hauptschulabschluss fand er nur Jobs als Leiharbeiter. Trotz seines niedrigen Einkommens wollte er, zumindest was Handytrend und Freizeitaktivitäten betraf, seinen Altersgenossen in nichts nachstehen. Er schloss mehrere Handyverträge ab und schob das Bezahlen der Rechnungen auf.

Schließlich wuchsen seine Schulden, unter anderem auch durch die beachtlichen Gebühren von Inkasso-Unternehmen, auf mehrere tausend Euro an. Der Gerichtsvollzieher kam mehr als einmal. Anstatt zur Schuldnerberatung zu gehen, entschloss sich der Angeklagte zu einem Raubüberfall. Mit Mütze, Schal und Kapuzenjacke vermummt, stand er eines Abends zwischen Weihnachten und Silvester 2009 vor der Kassiererin einer Tankstelle in Singen. Als diese ihn bat, sein Gesicht ein wenig frei zu machen, zog er eine ungeladene Soft air-Pistole aus der Tasche und rief: „Geld her!“ Von dem Schreck hat sich die Frau bis heute nicht erholt. Sie musste den Job aufgeben und arbeitet jetzt als Verkäuferin. Etwas mehr als 2000 Euro stopfte sie dem Täter damals in eine gereichte Plastiktüte. Dann war er weg. Gefunden hat man später nur ein in Papier gewickeltes Kaugummistück, das er verloren hatte.

Eineinhalb Jahre später erhielt der Pächter der überfallenen Tankstelle ein Erpresserschreiben: 12 000 Euro sollten an einem Gebäude Ecke Fitting/Güterstraße hinterlegt werden, 7000 davon in Fünfhunderter-Scheinen, hieß es. „Wenn nicht, werde ich das Leben Ihrer Familie zur Hölle machen“, drohte der Schreiber. Dem Tankstellenpächter fuhr die Angst um seine Familie in die Knochen. Er wandte sich an die Kripo Konstanz. Bei einer fingierten Übergabe wurde der Angeklagte festgenommen.

Ein DNA-Abgleich legte den dringenden Verdacht nahe, dass er auch den Tankstellenüberfall begangen hat. Beide Taten räumte der 24-Jährige bereits kurz nach seiner Festnahme ein. Vor Gericht bereute er ehrlich. Für den Tankstellenpächter war das zu spät. Er nahm seine Entschuldigung nicht an. Das jetzt gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte, gab keine Erklärung ab. Sollte es zu einer Revision am Bundesgerichtshof kommen, dürfte dieses milde Urteil wohl kaum Bestand haben, meinte der Vorsitzende Richter selbst. Denn dort würden nur die Akten geprüft, nicht der Angeklagte.

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