Singen Singener Anwalt kämpft für Costa-Opfer
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Rechtsanwalt Andreas Widmann aus Singen kommt gleich auf den Punkt: „Jeder Mensch verarbeitet Tragödien wie die auf der ,Costa Concordia' anders“, sagt er, „von daher muss die Entschädigung der Opfer ebenfalls unterschiedlich hoch ausfallen.“ Derzeit sammelt der Jurist Ansprüche von Passagieren aus ganz Deutschland, aufgrund eines Artikels im SÜDKURIER melden sich immer mehr Menschen. Widmann vertrat zunächst nur eine Singener und eine Kölner Familie, mittlerweile hat er mehr als 20 potenzielle Mandanten. Eine Sammelklage ist nach deutschem Recht nicht möglich. Vielmehr würde Widmann mit einer subjektiven Klagehäufung unterschiedliche Interessen seiner Mandanten bündeln – ein Aktenzeichen, verschiedene Verfahren. Sammelklagen sind in den USA üblich, dort werden Klagen gesammelt und als eine einzige vorgetragen.
Der italienische Schifffahrtskonzern Costa Crociere schrieb den Concordia-Passagieren nach der Havarie einen Brief: „Nach gründlichen Erwägungen (…) hat Costa Crociere entschieden, jedem einzelnen Gast eine Entschädigung in Höhe von 11 000 Euro zur Deckung des Verlustes der Gepäckstücke und der anderen persönlichen Gegenstände sowie der emotionalen und psychischen Auswirkungen des Unfalls und der anderen möglichen Sachschäden, die mit dem Unfall verbunden sind, anzubieten, obwohl die Ermittlungen bezüglich der Verantwortung für den tragischen Unfall noch nicht beendet sind.“ Davon ausgeklammert sind etwaige Inhalte der Zimmersafes, die noch nicht geborgen sind. Die Betroffenen müssen sich nun bis einen Monat nach dem vorgesehenen Ende der jeweiligen Reise erklären, ob sie das Angebot annehmen – somit aber auch auf weitere Ansprüche verzichten.
Widmann rät zur Einzelprüfung, denn er hält die Summe für zu gering. „Nach deutschem Recht sind 11 000 Euro zwar als angemessen zu betrachten. Aber nur, wenn keine bleibenden Schäden bestehen und sich nach Abzug der materiellen Schäden mindestens 5000 Euro Schmerzensgeld ergeben.“ Da posttraumatische Belastungsstörungen auftreten können, sollte man sich eingehend untersuchen lassen. „Eine Passagierin war schwanger“, erzählt er, „da wirkt sich so ein Ereignis anders aus. In solchen Fällen plädiere ich eher für einen Pauschalbetrag von 20 000 Euro.“ Ebenso bei einer Passagierin, die seither Lähmungserscheinungen in der Hand hat. Eine schwangere Italienerin erlitt nach der Havarie eine Fehlgeburt. Ärzte führten dies auf psychologischen Stress bei der Evakuierung und einer Kollision ihres Rettungsbootes mit einem Felsen zurück. Die Frau verlangt eine Million Euro Entschädigung.
Eine italienische Verbraucherorganisation bereitet in den USA eine Sammelklage vor. Es werden 460 Millionen Dollar von der Costa-Mutterfirma Carnival gefordert, 160 000 Dollar pro Passagier. „Ich habe Zweifel, ob ein US-Gericht zuständig ist. Zwar handelt es sich um einen amerikanischen Konzern, aber wenn ein Deutscher auf einem italienischen Schiff in italienischem Gewässer verunglückt, ist die Zuständigkeit eines US-Gerichts mehr als fraglich“, so Widmann. Eine dritte Möglichkeit ist eine Klage in Italien. Dort sind Schmerzensgeldsummen höher als in Deutschland. „Aber die Durchsetzung der Ansprüche könnte länger dauern.“
Schiffsunglück in Italien
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