Singen Handwerkskammer warnt vor Abzockern
In ihrem Schreiben fordert sie Unternehmer auf, einen Vertrag für einen Eintrag auf Gewerbeauskunft-zentrale.de, einem zweifelhaften Branchenbuch, über zwei Jahre hinweg abzuschließen. 39,85 Euro plus Umsatzsteuer werden dann pro Monat fällig. Pro Woche melden sich etwa zwei bis drei gutgläubige Opfer bei der Handwerkskammer Reutlingen.
Bei der Handwerkskammer Konstanz haben mittlerweile über 40 Unternehmer bei Jurist Lothar Hempel Rat gesucht. „Der Trick der Abzocker ist die behördenähnliche Aufmachung mit grauem Papier und Barcode“, sagt Hempel. „Da fühlen sich vor allen Dingen ältere Menschen zur staatsbürgerlichen Treue verpflichtet und unterschreiben, vielleicht auch ohne sich den Wisch vorher genau durchzulesen.“ Über dem eigentlichen Text wird darauf hingewiesen, dass ein Brief schon einmal zugesandt wurde. So werden die Adressaten von der Firma unter Druck gesetzt. Auf der linken Seite neben den auszufüllenden Datenfeldern steht: „Muss durch Sie ergänzt werden“. Darunter ist zu lesen, dass die Daten mit der Unterschrift bestätigt werden sollen. „Aber mit der Unterschrift bestätigt man nicht nur die Daten, sondern auch den Vertrag“, sagt Lothar Hempel. Er ist der Ansicht, dass der Vertrag daher, wenn er unterschrieben ist, aufgrund arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Zum einen wegen der beschriebenen „Irreführung über geschäftliche Verhältnisse“, wie es im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb heißt. „Der zweite Punkt ist der Verstoß gegen den Grundsatz der Preiswahrheit und Preisklarheit.
“ Unter der Überschrift „Leistungsübersicht“ steht kleingedruckt: „Marketingbeitrag mtl. zzgl. Ust: Eur 39,85“. Aber die Wörter „Kosten“ oder „Preis“ kommen an keiner Stelle vor. Im Gegenteil. Die Rückantwort ist „gebührenfrei“, das ist am Ende des Briefes zu lesen. „Damit ist lediglich das Porto gemeint“, sagt Hempel. Der Vorwurf des Wuchers ist der dritte Punkt: „Vierzig Euro pro Monat für einen Eintrag in einem wenig bekannten Branchenbuch ist übertrieben.
Der Preis steht in keinem Verhältnis zur Leistung“, meint auch Richard Schweizer, Rechtsberater bei der Handwerksammer Reutlingen. „Wem nach der ersten Unterschrift eine horrende Rechnung ins Haus flattert, der zahlt oft auch aus Angst“, sagt Hempel. Das muss nicht sein, denn die wenigsten solcher Anbieter ließen sich auf ein Gerichtsverfahren beispielsweise bei Nichtzahlung ein. „Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid, muss ich reagieren“, sagt Schweizer.
