Ein Mann kaufte in einer Discounterfiliale Waren ein, bezahlte aber drei Packungen Zigaretten im Wert von 12,15 Euro an der Kasse nicht. Vor dem Ausgang wurde er vom Personal angesprochen und ins Marktleiterbüro gebeten. Dort wurden die Zigarettenpackungen und etwa 200 Euro Bargeld gefunden. Nach der Sachverhaltsaufnahme wurde festgestellt, dass der 59 Jahre alte Mann einen Fahrzeugschlüssel bei sich hatte und deutlich nach Alkohol roch. Bei der verständigten Polizei blies der Mann eine Alkoholkonzentration von 1,74 Promille ins Testgerät. Seinen PKW fanden die Beamten geparkt auf dem Parkplatz. Der Mann gab jedoch spontan an, dass seine Frau das Fahrzeug zu dem Markt gefahren habe. Die Frau wurde telefonisch kontaktiert, meinte aber, dass sie schon lange keinen Kontakt mehr zu ihm habe. Seine Lebensgefährtin besitzt keinen Führerschein. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein beschlagnahmt. Der Mann hatte angegeben, erst nach der Fahrt Alkohol zu sich genommen zu haben. Tatsächlich vorgefundene großen Menge von leeren Flaschen mit Alkoholika hatten zur Folge, dass zwei Blutentnahmen entnommen wurden, weil durch diese festgestellt werden kann, ob der Alkoholpegel steigt oder fällt und somit Rückschlüsse auf die Trinkzeit gehalten werden können.
