Singen Fall um Orthopäden zieht weitere Kreise
Alles im Griff? Laut Bundesärztekammer bliebt die Zahl der Ärztefehler auch 2009 konstant. (Bild: dpa)
Das Landgericht Konstanz untersagt jetzt einem Singener Wirtschaftsprüfer, Details des Falles und Behauptungen über den Arzt in großem Stil weiter zu verbreiten. Dem Mann droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder gar eine mehrmonatige Haftstrafe.
Tatsächlich ist von besagtem Wirtschaftsprüfer in den vergangenen Wochen so gut wie nichts mehr zu hören gewesen. Zuvor hatte er in großer Regelmäßigkeit E-Mails verschickt, in denen er dem Mediziner immer wieder sexuellen Missbrauch an mehreren Praxis-Azubis vorwarf. Diese Mails hatten stets einen großen Verteiler. Sie gingen an Politiker aus Stadt und Region, aber auch an Behörden und gar an Minister.
Dies wurde jetzt von der 5. Zivilkammer des Landgerichts Konstanz gestoppt. Der Mann darf nicht mehr behaupten oder verbreiten, dass der Arzt Mitarbeiterinnen sexuell missbraucht habe und Auszubildende wegen sexueller Belästigungen ihre Lehre abgebrochen hätten. Außerdem darf er nicht mehr Teile von Gerichtsakten vervielfältigen und verschicken oder anderweitig Dritten zugänglich machen. Hält er sich nicht daran, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Kann er dies nicht zahlen, muss er ins Gefängnis. Der Wirtschaftsprüfer kündigte gegenüber dem SÜDKURIER an, in die nächste Instanz zu ziehen.
Der Fall selbst, um den der Wirtschaftsprüfer streitet, ist rechtlich eigentlich abgeschlossen. Die Fälle, die man dem Mediziner vorhielt, waren von der Staatsanwaltschaft Konstanz eingestellt worden. Der Arzt zahlte ein Strafgeld und damit war die Angelegenheit erledigt. Bis in den Stuttgarter Landtag hinein beschäftigte der Fall die Politik. Er darf weiterhin ausbilden.
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