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Singen Die Vorzüge der Berufsfachschule

11.01.2012
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Die Kreisberufsschulen informieren am 19. Januar Acht- und Neuntklässler über Möglichkeiten der schulischen Weiterbildung.

Kaum hat das neue Jahr begonnen, stehen viele Schüler aus achten oder neunten Klassen vor der Frage, wie es nach dem Ende des Schuljahrs weitergehen könnte. Um die Möglichkeiten der zweijährigen Berufsfachschulen an den beruflichen Schulen in den Fokus zu rücken, veranstalten die Kreisberufsschulen am Donnerstag, 19. Januar einen Infoabend über diese Schularten. Alle sieben Berufsschulen im Landkreis bieten im Bereich der Berufsfachschulen vielfältige Möglichkeiten für Schüler, die in der Regel nach dem Hauptschulabschluss kommen. Durch die neue Werkrealschule befürchten die Schulleiter der Berufsschulen allerdings einen Rückgang von Schülern gerade in diesen Schularten, wie Manfred Hensler als geschäftsführender Schulleiter der beruflichen Schulen im Kreis und Schulleiter der Robert-Gerwig-Schule Singen gegenüber dem SÜDKURIER erläuterte. Auch wenn manche Bildungspolitiker beim Weg über die zweijährige Berufsfachschule von einem „schulischen Umweg“ sprechen, ist Hensler überzeugt: „Elf Schuljahre bis zur Fachschulreife sind eine gute Investition“. Darauf aufbauend sind später die Fachhochschulreife oder das Abitur möglich.

Die Vorteile der zweijährigen Berufsfachschulen sieht Hensler nicht nur aufgrund der dort vermittelten Berufsorientierung und Berufsgrundbildung. „Unsere Lehrkräfte habe enge Kontakte zu den Betrieben“. Dazu komme die hervorragende Infrastruktur mit Werkstätten und EDV-Sälen. Auch weist er darauf hin, dass die Fachschulreife, die die Schüler nach der zweijährigen Berufsfachschule erlangen, mehr umfasst als die mittlere Reife, weil die berufliche Grundbildung zusätzlich vermittelt wird. „Damit haben die Absolventen oft bessere Chancen auf dem Ausbildungsmarkt“. Möglicherweise können sie auch später eine Lehrzeitverkürzung bekommen. Voraussetzung für die Aufnahme in der Berufsfachschule ist der Hauptschulabschluss oder ein befriedigendes Versetzungszeugnis nach Klasse 9 der Hauptschule, Werkrealschule oder des achtjährigen Gymnasiums. Ebenfalls möglich ist ein Wechsel nach Klasse 9 der Realschule oder des achtjährigen Gymnasiums, sofern die Versetzung in Klasse 10 geschafft wurde.



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