Der Angeklagte wird vor Prozessbeginn an den Verhandlungstagen von seiner Zelle direkt neben dem Gerichtssaal in den Saal geführt. Drei, vier Minuten lang trägt er die Sturmhaube. Genau so lang, wie Pressevertreter ihn filmen und fotografieren. Sobald diese, nach wenigen Momenten, den Saal mit ihren Kameras verlassen müssen, nimmt Andrej W. seine Mütze sofort ab.
Er zieht sie dann auch während des Prozessverlaufs nicht wieder auf. Er sitzt stundenlang unmaskiert im Raum, darf aber in dieser Situation nicht mehr gefilmt werden, sagt das Gesetz. Bilder von Angeklagten dürfen laut Presserecht nur gezeigt werden, wenn die Betroffenen unkenntlich gemacht wurden.
Dies geschieht meist mit schwarzen Augenbalken oder digital durch ein so genanntes Verpixeln der Fotos, also eine Unkenntlichmachung. Die schwarze Sturmhaube ist eine sehr drastische Form der Unkenntlichmachung und in dieser extremen Form ungewöhnlich.
Anwalt: "Maske dient zum Schutz meines Mandanten"
Die Maskierung geschehe zum Schutz seines Mandanten, erklärt Anwalt Klaus Frank. In der Untersuchungshaft habe Andrej W. Morddrohungen bekommen. Das bestätigten bereits vor einigen Wochen auch ein damaliger Mithäftling des Tatverdächtigen dem SÜDKURIER. Vor allem die russischen Mitgefangenen waren hochgradig erzürnt über den Deutsch-Russen, der nach ihrer Ansicht die Landesehre Russlands mit der mutmaßlichen Tat in den Schmutz ziehe.
Die Maskierung für die Presse war mit dem Vorsitzenden Richter Jürgen Bischoff abgestimmt, sagt Anwalt Klaus Frank. Bischoff machte auch keine Anstalten, diese Praxis zu ändern. Er wurde in Boulevardmedien für dieses Vorgehen scharf angegriffen. Für eine Stellungnahme ist der oberste Richter dieses Prozesses heute nicht zu erreichen. Er besucht mit weiteren Kollegen das Opfer des Singener Falles in einer Spezialklinik in Tübingen.
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