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Singen 2700 Pistolen & Co.

24.06.2009


Singen (jöb) Wasser auf die Mühlen der Kritiker, die ein schärferes Waffenrecht fordern, ist der gestrige Gewaltakt im Singener Stadtteil Friedingen, bei dem eine Frau von ihrem Nachbarn schwer verletzt wurde.

Fest steht unterdessen, dass es in Singen viele Waffen legal in Privatbesitz gibt: „Bei uns sind rund 2700 Kurz- und Langwaffen registriert“, berichtet Andreas Veser vom Ordnungsamt der Stadt auf SÜDKURIER-Nachfrage. Dies unterteile sich in etwa 1150 Kurzwaffen, also Pistolen, und 1450 Langwaffen, also Gewehre. Diese sind im Besitz von wiederum rund 600 Waffenhaltern. „Dazu gehören vor allem Sportschützen und Jäger und auch ein paar Personen, die Waffen beruflich brauchen, etwa Sicherheitsdienst-Mitarbeiter von Geldtransporten“, schildert Veser.

Jeder von ihnen braucht eine Waffenbesitzkarte. Damit darf er eine Waffe kaufen und besitzen. Schärfere Bestimmungen gibt es dann beim Waffenschein, der das Führen einer Waffe im öffentlichen Bereich erlaubt. Eben für erwähnte Sicherheitskräfte.

Was viele nicht wissen: Waffen können vererbt werden. Wenn ein Waffenbesitzer stirbt, dürfen seine Erben die Waffe behalten. Formal müsste sie nach neuen Bestimmungen zwar schussunfähig gemacht werden, doch passiert das bislang aus technischen Gründen noch nicht, weiß Veser.

Die 600 Waffenbesitzer werden vom Ordnungsamt regelmäßig daraufhin überprüft, ob rechtlich etwas gegen sie vorliegt, das dem Waffenbesitz entgegen sprechen würde. Etwa eine Straftat. Örtliche Polizeiakten und deutschlandweite Daten werden abgeglichen, sagt Veser. Falle jemand auf, werde die Waffenerlaubnis entzogen und Pistole oder Gewehr notfalls mit der Polizei einkassiert. „Das kommt immer wieder vor“, berichtet Andreas Veser.

Waffenschein
Für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen braucht man eine Waffenbesitzkarte, ...
Waffenschein ?
Ich dachte immer das der Waffenschein für den Transport von der Wohnung in das Schützenhaus ...
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