Radolfzell Zweck der Bürgschaften
09.02.2012
Die zweite Bürgschaft (240 000 Euro; Laufzeit ebenfalls 25 Jahre) bezog sich auf etwaige Zuschussausfälle durch das Regierungspräsidium. Damit müsste zum Beispiel gerechnet werden, wenn die Zahl der angebotenen Betreuungsplätze über dem ermittelten Bedarf gelegen hätte. Die Summen relativieren sich angesichts des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze. Sind sie nicht in genügender Zahl vorhanden, muss die Stadt für die Kosten aufkommen – das wird in aller Regel teurer als das Angebot freier Träger.
