Sechs Monate Haft ohne Bewährung hatte das Amtsgericht Konstanz vor einem halben Jahr wegen Hehlerei über eine 39-jährige Frau aus Radolfzell verhängt. Vor der Berufungskammer am Landgericht Konstanz entkam sie dem Gefängnis jetzt mit einem Geständnis und der festen Zusage, unverzüglich eine stationäre Alkoholtherapie zu machen – es ist ihre letzte Chance.
Auch vor dem Landgericht wollte die vielfach vorbestrafte Mutter von sechs Kindern zunächst nicht zugeben, dass sie im November 2010 ihre Nichte angestiftet hatte, Schmuck bei deren Oma in Konstanz zu stehlen. Das Geld sollte ihrem 16-jährigen Sohn zufließen, in den die Nichte damals sehr verliebt gewesen sein soll. Der sitzt seit damals im Jugendstrafvollzug, aus dem er zu jener Zeit angeblich fliehen wollte – zumindest hat die Angeklagte das der jungen Frau erzählt, um sie zum Diebstahl zu motivieren.
Tatsächlich plünderte diese an einem Tag zwei Mal das Schmuckkästchen der Oma. Die Beute brachte sie der Angeklagten, die in einer Konstanzer Kneipe auf sie wartete. In der Toilette prüften die Frauen das Geschmeide auf Goldstempel und sortierten die brauchbaren Stücke aus. Diese übergaben sie an einen inzwischen verstorbenen Hehler, der dafür 350 Euro einlöste.
Vor der Berufungskammer erklärte der Anwalt der Angeklagten, dieser Sachverhalt werde bestritten und man wolle mit einer neuen Beweisaufnahme einen Freispruch erzielen. Zu ihrer Person befragt, räumte die 39-Jährige ein, seit vielen Jahren Alkoholikerin zu sein. Sie sei als Kind fahrender Leute im Wohnwagen aufgewachsen und habe nur selten eine Schule besucht. Auch ihr Vater sei Alkoholiker gewesen und schon mit 39 Jahren gestorben. Sie habe drei erwachsene Kinder, den im Gefängnis sitzenden 16-Jährigen sowie ein vierjähriges und ein zehn Monate altes Kind. Nur wegen der beiden Kleinkinder war sie trotz Vorstrafen und Bewährungsbrüchen bislang vor der Inhaftierung verschont geblieben.
Aus ihren Schilderungen ging nun aber hervor, dass sie sich wegen ihrer Trunksucht ohnehin nur unzureichend um die Kinder kümmern kann. Nach eigenen Angaben ist sie in ihren Trinkphasen oft tagelang unterwegs, in diesen Phasen müsse ihr Lebensgefährte für die Kleinen sorgen. Gericht und Staatsanwältin regten schließlich eine Prozessabsprache an, um der Frau mit einer strengen Therapieauflage doch noch zu einer Bewährungsstrafe zu verhelfen. Die inzwischen in Tränen aufgelöste Angeklagte legte schließlich ein umfängliches Geständnis ab und erklärte sich zu einer stationären Langzeittherapie bereit.
