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Radolfzell Trinkgelage endet mit Qualen

23.07.2012
Radolfzell -  Saufgelage endet mit Tritten und üblen Beschimpfungen, Amtsgericht Radolfzell verhandelt Fall mit Alkoholikern
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Einen für das Amtsgericht eher ungewöhnlichen Fall behandelte diese Woche das Radolfzeller Amtsgericht. Vor Gericht standen zwei Männer im Alter von 54 von 40 Jahren, denen eine gemeinsam begangene schwere Körperverletzung vorgeworfen wurde. Beide sind schuldig gesprochen worden, der 54-jährige Hauptangeklagte muss eine Haftstrafe von einem Jahr antreten, sein Mitangeklagter kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Die beiden Angeklagten im Alter von 54 und 40 Jahren sollen im November des Vorjahres eine 46-jährige Frau stundenlang in einem Zimmer festgehalten haben und sie mehrfach mit Ohrfeigen, Schlägen und Fußtritten gegen Kopf und Oberkörper malträtiert haben. Dazu hätten sie die stark angetrunkene Frau kalt abgeduscht und anschließend ausgezogen, so die Anklageschrift. Erst nachdem die Gequälte über ein Mobiltelefon die Polizei zur Hilfe holen konnte, habe das stundenlange Martyrium ein Ende für sie gehabt.

Der Fall erwies sich als aufwändig für das Gericht, die Befragung der Beteiligten und Zeugen nahm über zwei Tage in Anspruch. Erschwerend kam vor allem das lückenhafte Gedächtnis aller Beteiligten hinzu. Da die beiden Angeklagten und die Frau dem Alkohol regelmäßig und kräftig zusprechen, wichen die Schilderungen nicht nur stark voneinander ab, sondern ergaben zum Teil einen vollkommen unterschiedlichen Hergang des Geschehens. Als gesicherte Erkenntnis hat das Gericht annehmen können, dass die Frau den hauptangeklagten Frührentner und Alkoholiker in seiner Wohnung in der Radolfzeller Bahnhofstraße aufsuchte und mit ihm gemeinsam Wodka in großen Mengen trank.

Ein Wohnungsnachbar, der ebenfalls mitkonsumierte, beteiligte sich später auch an den Misshandlungen. Auslöser der schweren Körperverletzungen sollen Beschimpfungen der stark angetrunkenen Frau gegenüber den Männern gewesen sein.

Starke Geräuschentwicklung und Hilferufe der Frau riefen anschließend eine weitere Hausbewohnerin auf den Plan. Die bestätigte in der Gerichtsverhandlung die Taten der Männer. Gleichzeitig habe sie nicht selbst Hilfe gerufen, weil sie Angst vor den Hausbewohnern gehabt hätte. Die heimlich von der Geschädigten zur Hilfe gerufene Polizei bekam eine völlig verstörte Frau zu Gesicht, die den Ort des Grauens schnellstmöglich verlassen wollte.

Ein hinzugezogener Mediziner und Gutachter bestätigte in der Verhandlung die massiven Misshandlungen. Offenbar wurden die Tritte gegen Oberkörper und Oberschenkel ausgeführt, als die Frau auf dem Boden lag. Die Möglichkeit eines Treppensturzes, den die Angeklagten als Erklärungsversion anführten, schloss der Gutachter aus. Gleichzeitig attestierte er allen Beteiligten eine starke Alkoholabhängigkeit. Bei der Frau wurden noch etliche Stunden nach dem Konsum 2,2 Promille nachgewiesen, der Hauptangeklagte wies 1,6 Promille auf. Allerdings bauen gewohnheitsmäßige Trinker weitaus schneller den Blutalkohol ab, als normale Konsumenten, so der Gutachter. Der Hauptangeklagte gab an, bereits am frühen Morgen bis zu zwei Flaschen Wodka zu konsumieren.

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