Mit zwei Jahren Jugendstrafe hat das Landgericht Konstanz einen Messerangriff eines 21-jährigen Lehrlings auf seine Schwester im Juni 2011 geahndet. Die 23-Jährige wurde erheblich verletzt, doch es bestand keine akute Lebensgefahr. Die Frage über eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung schob das Gericht für die Dauer von sechs Monaten auf. Innerhalb dieser Zeit soll der Täter sich in eine jugendpsychiatrische stationäre Kurzzeit-Therapie begeben, die danach ambulant weiter geführt werden kann.
Wie berichtet, war es im Juni vorigen Jahres auf dem Heimweg von einer Feier in einem Radolfzeller Teilort am frühen Morgen zu dem gewalttätigen Übergriff des damals noch 20-jährigen Angeklagten gekommen. Er war mit seiner Freundin und seiner Schwester unterwegs, alle waren zumindest angeheitert. Als die Freundin aus Jux auf seinen Rücken sprang, fiel er mit ihr zu Boden. Laut Staatsanwaltschaft wollte seine Schwester ihm aufhelfen. Der Angeklagte muss dabei aber etwas missverstanden haben. Bei der Polizei hatte er berichtet, sie habe ihn ausgelacht. Dann habe sie seiner neuen Freundin verraten, dass er mit seiner Ex-Freundin fremdgegangen sei. Laut Beweisaufnahme ist er daraufhin ins Haus gestürmt und mit je einem großen Messer in jeder Hand auf seine Schwester losgegangen. Als sie ihn in den Daumen biss, um den Angriff abzuwehren, stach er drei Mal zu. Einer der Stiche führte zu einem Eintritt von Luft in den Brustraum und zu einer Gefährdung der Lunge. Damit bestand zwar eine potentielle, aber keine akute Lebensgefahr, wie ein Gerichtsmediziner feststellte.
In den Tagen nach der Tat beschimpfte und beleidigte der Angeklagte seine Ex-Freundin per SMS und in Facebook-Kontakten, weil sie seiner Schwester von seinem „Ausrutscher“ mit ihr berichtet hatte. Dann zerkratzte er noch ihren Roller, der am Radolfzeller Bahnhof abgestellt gewesen war. Statt seinen eigenen Anteil an der Vorgeschichte zu bedenken, habe er die Ex-Freundin indirekt für seine Bluttat mit verantwortlich gemacht, monierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie bezeichnete dieses Verhalten als „lächerliches Macho-Gehabe“ und forderte schließlich für die angeklagten Taten drei Jahre und neun Monate Haft.
Zwei Expertinnen für Jugendpsychiatrie machten deutliche Reifeverzögerungen bei dem Angeklagten aus und werteten den Messerangriff als Affekttat, bei der seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei. Wegen gewisser Persönlichkeitsdefizite, übermäßigen Alkoholkonsums und einer gestörten Impulskontrolle empfahlen sie eine stationäre Kurzzeittherapie in der Jugendpsychiatrie. Ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe schloss sich dieser Empfehlung an. Er plädierte für eine Strafe nach Jugendstrafrecht, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Es gebe Gründe für eine positive Prognose. Der 21-Jährige, der sich gerade mitten in der Ausbildung befindet, lebt mit Mutter und Schwester, die ihm die Tat verziehen hat, zusammen und hat eine feste Freundin. Durch das Verfahren, in dem er kurzzeitig in Untersuchungshaft war, habe er inzwischen eine gewisse Problemsicht entwickelt.

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