Naturschützer können hoffen: Die Vertreibung von Kormoranen mit Schweinwerferlicht am Bodensee scheint fraglich. Der Verwaltungsgerichtshof hat Zweifel angedeutet. Möglicherweise war die umstrittene Scheinwerfer-Attacke auf brütende Kormorane im April 2008 rechtswidrig.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit Sitz in Mannheim deutete am Montag Zweifel an der Aktion an, mit der die Tiere im April 2008 verjagt wurden. Dadurch hätten andere Vogelarten gefährdet werden können, sagte der Vorsitzende Richter Heinz Bölle in Mannheim und stellte die Frage nach einer formellen Verträglichkeitsprüfung.
Die bloße Vorprüfung, die vom Regierungspräsidium Freiburg vorgenommen wurde, kommentierte Bölle mit den Worten: „Das kann man schon mit einem dicken Fragezeichen versehen.“ Der VGH will seine Entscheidung an diesem Mittwoch verkünden.
Naturschützer scheiterten vor Freiburger Verwaltungsgericht
Die brütenden Tiere waren im Naturschutzgebiet Aachried bei Radolfzell mit großen Halogenscheinwerfern aufgescheucht und kurzzeitig vertrieben worden. Teile der Brut wurden dadurch getötet.
Der Naturschützer hatten gegen die Aktion geklagt, waren aber vor dem Verwaltungsgericht Freiburg zunächst gescheitert. Sie wandten sich daraufhin an den VGH. Das Regierungspräsidium hatte weitere Vergrämungsaktionen wegen des Rechtsstreits ausgesetzt.
Berufsfischer machen den Wasservogel, der täglich bis zu 500 Gramm Fisch frisst, für sinkende Fangerträge verantwortlich. Aus Sicht der Naturschützer ist nicht der unter Schutz stehende Kormoran dafür verantwortlich, sondern das saubere Bodenseewasser. Weniger Schadstoffe bedeuteten weniger Algenwachstum und damit weniger Nahrung für die Fische. Auch der von Fischern beklagte Rückgang der Fischart Äsche ist laut Naturschutzbund Deutschland NABU nicht auf den schwarz gefiederten Wasservogel, sondern auf die steigenden Wassertemperaturen zurückzuführen.
Kein Zusammenhang zwischen geringen Fangerträgen und Kormoranen?
Das Gericht sah „auf den ersten Blick“ keinen Zusammenhang zwischen den Fangerträgen und der Zahl der Kormorane in dem Naturschutzgebiet. Die Berufsfischer hätten 2008 etwa genauso viel gefangen wie 2003, obwohl die Zahl der Kormorane deutlich gestiegen sei. Der Vertreter der Fischereiforschungsstelle (FFS) erklärte dies damit, dass die Fischer den Rückgang beispielsweise beim Barsch durch den Fang wirtschaftlich weniger lukrativer Arten ausglichen.
Bilder von der Kormoran-Aktion 2008
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