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Die Stadtverwaltung hat die Gebührenordnung für die Abwasserentsorgung infolge eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg neu festgelegt. Demnach werden rückwirkend zum Januar 2010 die Abwässer aus versiegelten Flächen bei der Gebührenermittlung berücksichtigt.

Gewerbebetriebe mit hohem Versiegelungsflächen müssen deshalb mit höheren Kosten rechnen, ebenso wie etwa Eigenheimbesitzer. Vorteilhaft kann sich die neue Regelung für Bewohner von Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten auswirken, weil sich hier der Kostenanteil für versiegelte Flächen auf mehrere Köpfe verteilt. Bisher wurde der Kostenanteil für Abwässer, die über versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangen, geschätzt. Unter anderem durch Satellitenaufnahmen ist inzwischen eine genaue Berechnung möglich.

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