Dabei geht es im Wesentlichen um die geänderte Erschließungs- und Entsorgungsplanung. Der Gemeinderat erhob keine Einwendungen im vereinfachten Verfahren, wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass anfallendes Oberflächenwasser im Gebiet selbst versickern muss. So soll die Stockacher Aach als Vorfluter entlastet werden.
