Hintergrund ist die Anhebung der Wertgrenzenempfehlungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Baden-Württemberg.
Diese hatte bereits in den Jahren 2009 und 2011 im Hinblick auf das Konjunkturpaket des Bundes die Wertgrenzen für die freihändige Vergabe der Arbeiten deutlich angehoben. Demnach war es den Kommunen gestattet, deutlich höhere Beträge als zuvor ohne eine Ausschreibung der Maßnahme zu vergeben. Da aber die beschränkte und öffentliche Ausschreibung nach wie vor die beste Transparenz gewährleistet, hatte Moos zum Beispiel bei der Auftragsvergabe zum Neubau des Feuerwehrhauses an der öffentlichen Ausschreibung festgehalten.
Weil die Festlegungen aus Sicht der Mooser Verwaltung für eine Kommune wie Moos zu hoch erscheinen, hat man sich nun freiwillig auf niedrigere Zahlen geeinigt. Statt der möglichen 50 000 Euro für einzelne Gewerke, will man hier auch künftig maximal 25 000 Euro zur beschränkten Ausschreibung zulassen. Im Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau sollen es 40 000 Euro statt der zulässigen 150 000 Euro sein.
Ein Hintertürchen hat man sich freilich noch offen gelassen. Im Einzelfall kann der Gemeinderat eine höhere Wertgrenze beschließen, wenn dies im Vorfeld angebracht erscheint.
