Erneut soll der Abschuss von Kormoranen am Untersee erlaubt werden. Naturschützer protestieren, sehen aber die Möglichkeit eines Kompromisses mit den Fischern.
Konstanz (jos) Die Vergrämung der Kormorane am Untersee und Rhein soll ab 1. September weitergehen. Eine entsprechende Genehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg ist in den kommenden Tagen zu erwarten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Konstanz protestiert, es fehle an klaren Daten, die den Abschuss der Vögel rechtfertigen, sagte Geschäftsführer Thomas Schaefer. Bei konkreten Schäden für die Fischer seien aber Kompromisse denkbar.
Die Fischer am Bodensee beklagen seit langer Zeit, die großen Kormoran-Bestände seien eine Ursache für den Rückgang der Fisch-Erträge. Zudem berichten sie von vielen Schäden an ihren Netzen. Ein Sprecher des Regierungspräsidiums Freiburg wies auf Anfrage dieser Zeitung auf eine Stellungnahme des Ministeriums für den Ländlichen Raum in Stuttgart hin. Im Schreiben aus dem Jahr 2006 seien alle wesentlichen Punkte genannt. Laut Ministerium verursachen Kormorane erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden an heimischen Fischarten wie Felchen und Barsch. Zudem gehe es um den Schutz der gefährdeten Äschen. Das Ministerium verweist auf Untersuchungen der Landes-Fischereiforschungsstelle in Langenargen, nach denen in Vogelschutzgebieten, wie dem Untersee, die Fischbestände schützenswert seien. Es seien entsprechende Lösungen zu erarbeiten, „wobei erforderlichenfalls auch ein Abschuss von Kormoranen möglich bleiben muss“.
Gegen diese Sichtweise protestiert der BUND. „13 Jahre Vergrämung haben nichts genützt“, heißt es in einer Stellungnahme an das Regierungspräsidium. Im vergangenen Winter seien am Bodensee und Hochrhein 322 Kormorane geschossen worden. Dies habe aber nicht zu den erwünschten Erleichterungen für die Fischer gesorgt. Die Population des Vogels im Winter hänge stark vom Nahrungsangebot ab. Zudem hat der BUND Bedenken wegen des Wollmatinger Rieds: „Nach wie vor fehlt der Beleg seitens des Regierungspräsidiums, dass es keine erhebliche Störung des EU-Vogelschutzgebietes gibt.“
Der Verband schlägt einen Kompromiss zwischen Fischern und Naturschutz vor. „Zwei Maßnahmen wurden seitens des Fischereivereines vorgeschlagen, die unseres Erachtens in eine zielführende Richtung weisen, weil sie sehr konkret und räumlich begrenzt sind. Dies ist zum einen der Abschuss von diesjährigen Vögeln auf den ausgelegten Netzen, zum anderen die Vergrämung im Äschen-Laichgebiet Stiegen bis zum 15. April.“ Allerdings müsse zuvor unter anderem geklärt werden, inwiefern brütende Wasservögel betroffen seien.