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Kreis Konstanz Nachbarschaftsstreit: Maschendrahtzaun à la Untersee

15.08.2012
Kreis Konstanz -  Ein jahrelanger Streit führt zwei Nachbarinnen aus dem Raum Radolfzell wegen einer gekappten Hecke vor Gericht.
Nachbarschaftsstreit

Symbolbild  Bild: Jens Schierenbeck/dpa

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Für das eigenmächtige Kürzen der nachbarlichen Hecke von zwei auf einen Meter Höhe hat das Landgericht Konstanz eine 56-jährige Hausfrau aus dem Raum Radolfzell in zweiter Instanz wegen Sachbeschädigung zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Berufung der Angeklagten gegen ein gleichlautendes Urteil des Amtsgerichts Radolfzell wurde verworfen.

Seit rund fünf Jahren liefern sich die Nachbarinnen einen Krieg um Heckenhöhen, aufgespannte Sonnenschirme, Zigarettenrauch und Hundehaufen im Garten. Im Februar vorigen Jahres kam es zum unerlaubten Heckenschnitt, der mit einer Anzeige gegen die Angeklagte endete. Vor Gericht erklärte die Beschuldigte, sie habe damals feststellen müssen, dass zwei ihrer Koniferen durch eine von der Nachbarin gespannte Sichtschutzplane erheblich unter Lichtmangel litten und viele vertrocknete Zweige hatten. Sie habe sich von einer anderen Nachbarin eine elektrische Heckenschere ausgeliehen, um die braunen Äste ihrer Pflanzen zu entfernen. Dabei habe sie „aus Versehen“ gleich auch die vertrockneten Äste der fremden Hecke „erwischt“: „Die Schere ging durch wie Butter“, sagte sie.

Aufgrund ihrer Reaktion der Polizei gegenüber und unter Berücksichtigung der spannungsvollen Vorgeschichte dieser Nachbarschaft musste auch die Berufungskammer davon ausgehen, dass hier kein Versehen vorlag. Außerdem hätten Fotos gezeigt, dass die ramponierte Hecke auf eine Länge von mindestens drei Metern gekappt worden war. „So etwas passiert nicht aus Versehen“, stellte das Gericht fest. Auch die Behauptung, dass keine neue Hecke hätte gepflanzt werden müssen, weil die Pflanzen „ruckzuck nachgewachsen“ wären, wie die Angeklagte behauptet hatte, sei durch die Fotos widerlegt worden.

Die geschädigte Nachbarin berichtete im Zeugenstand über angeblich jahrelange Schikanen durch die ihrer Meinung nach streitsüchtige Frau, die sie ihrerseits mit Strafanzeigen beantwortet habe. Ihr Ehemann sei im Laufe der ständigen Auseinandersetzungen inzwischen an einem Herzinfarkt gestorben. Auch sie selbst leide gesundheitlich erheblich unter den Anfeindungen der Frau. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bezeichnete es als „unglaublich“, dass ganze drei Meter Hecke einen solchen Konflikt auslösen könnten, in dem beide Seiten nicht in der Lage seien, eine Lösung zu finden. Man habe damit die Staatsanwaltschaft, den Generalstaatsanwalt, mehrere Gerichte und, erfolglos, einen Mediator beschäftigt. Nachdem das Gericht die Berufung der Angeklagten gegen die Geldstrafe verworfen hatte, griff diese ihre Nachbarin beim Verlassen des Gerichtssaals verbal an. Unter anderem kündigte sie an, ab jetzt wieder einen Anwalt bemühen zu wollen. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb einer Woche kann Revision beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt werden.

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