Kreis Konstanz -
Es ist die Angst vor dem Lärm, der die Bürger zwischen Schwarzwald und Bodensee auf die Barrikaden treibt. Über ihren Köpfen fliegen die Flugzeuge des Zürcher Flughafens und über ihre Köpfe hinweg wurde der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland ausgehandelt.
Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein. Unten auf der Erde geht es höchst ruppig zu, weil Flugzeuge eine Menge Krach machen. Und es geht um viel Geld: Der Flughafen Zürich machte 2011 ohne all die nachgelagerten Firmen bei einem Umsatz von 747 Millionen Euro einen Umsatz von 141 Millionen Euro.
Bild: MIRPIC - FOTOLIA MONTAGE: HOHLFELDT
Großes Missfallen erregte dabei unter anderem, dass es erhebliche Zweifel an den künftigen Ruhezeiten für die süddeutsche Region gab. Eine Absenkung der Flugflächen für Starts und Landungen und die Öffnung des Himmels über Südbaden für eine unbegrenzte Anzahl von Flügen brachte die Bürger in Wallung.
Für Kopfschütteln sorgte zudem, dass auf Schweizer Seite insbesondere der betuchte Zürcher Süden entlastet werden sollte, während jetzt die Bodenseeregion ins Visier der neuen Ostanflüge kam. Das SÜDKURIER Fluglärm-ABC erklärt den Streit von A bis Z, klicken Sie sich durch.
Das große Fluglärm-ABC
Abflugregime: Der Abflug ist eine besonders lärmintensive Phase eines jeden Fluges, gerade für die Anwohner. Der Flughafen Zürich-Kloten hat im Jahr 2011 rund 280.000 Flugbewegungen verzeichnet, das sind pro Tag 764 oder abzüglich der nächtlichen Sperrzeit von 23.30 bis 6 Uhr rund 43 Starts/Landungen stündlich. Verwandter Begriff: Anflugregime. Rund 100.000 Anflüge kamen 2011 von Norden. Die Details regelt bis Wirksamwerden eines Staatsvertrags die von Deutschland erlassene Durchführungsverordnung.
Betriebskonzept: Der Masterplan, wie der Verkehr auf einem Flughafen abgewickelt wird. Hier ist unter anderem hinterlegt, wie Maschinen starten und landen (Abflugregime), wo sie parken, wie mit Verspätungen umgegangen wird. Für ZRH von riesiger wirtschaftlicher Bedeutung.
Botschaft: Nach Schweizer Sprachgebrauch ein Papier, das die Regelungen des Staatsvertrags in Ausführungsbestimmungen gießt. Ist damit irgendwie Teil des Vertrags, irgendwie aber auch nicht. In Deutschland heißt dieses Papier Denkschrift.
Bundesrat: In der Schweiz ist der Bundesrat die Regierung, in Deutschland die parlamentarische Vertretung der Bundesländer. Sie muss einem Gesetz, das einen Staatsvertrag zwingend begleiten muss, zustimmen – sonst tritt es nicht in Kraft.
Bundestag: Auch er entscheidet über einen Staatsvertrag nebst Begleit-Gesetz (Ratifizierung). Ob es in Berlin tatsächlich eine Mehrheit gegen den Fluglärm-Staatsvertrag in derzeitiger Form gibt, ist unsicher.
Denkschrift: Welchen Rechtsstatus die Denkschrift (Botschaft) hat, ist ungewiss. Sie wurde im Bundesverkehrsministerium erarbeitet. Die Landräte aus der Region hatten nur wenige Tage Zeit, sich zu äußern. Auch das schürt Misstrauen.
Durchführungsverordnung: Einseitiges Reglement, das Deutschland zum Schutz der Anwohner erlassen hat. Die sieht eine Begrenzung der Anflüge auf 85.000 im Jahr vor. Die DVO wurde nötig, weil 2001 ein Staatsvertrag zum Fluglärm vor dem Schweizer Stimmvolk scheiterte. Die Schweiz hat bisher alle Klagen gegen die DVO verloren.
Flughöhe: Von entschiedener Bedeutung für die Lärmentwicklung. Bürgerinitiativen sagen mit Verweis auf physikalische Gesetze: Die Lärmbelastung steigt im Quadrat mit der Verringerung der Flughöhe. Die Schweiz will für ZRH niedrigere An- und Abflüge: Um 1000 Meter bei den Ab- und 1200 Meter bei den Anflügen. Einer der wichtigsten Kritikpunkte am Staatsvertrag.
Flugrouten: Ein Zankapfel in drei Dimensionen. Es geht darum, wo und in welcher Höhe Flugzeuge verkehren. Bei einem Ausbau des Flughafens (Ost-West-Piste) können neue hinzukommen. Kritiker wünschen sich dazu verbindliche Aussagen im Staatsvertrag. Dies auch vor dem Hintergrund, dass neue Technik den gesamten Luftraum (Luftraumbewirtschaftung) als Warteraum nutzen könnte.
Gesetz: Ein Staatsvertrag wird rechtskräftig, wenn ein begleitendes Gesetz verabschiedet ist (Ratifizierung). Kann Monate bis Jahre dauern.
Interpretation: Auslegung, im konkreten Fall die des Staatsvertrags nebst Denkschrift/Botschaft. Wenn Verträge Interpretationen zulassen, folgen meist juristische oder politische Auseinandersetzungen. Deutscher Vorwurf: Die Schweiz interpretiert die aktuellen Papiere stark zu ihrem eigenen Nutzen.
Kabinettbeschluss: Erste Stufe der Ratifizierung, der Gesetzgebung zum Staatsvertrag. Eine abgestimmte Position der deutschen Bundesregierung lag beim Fluglärm bereits vor.
Koppelgeschäft: In der Region wächst die Befürchtung, dass es in Berlin mit Blick auf die Schwarzgeld-Besteuerung ein übergeordnetes politisches Interesse gibt, das Verhältnis zur Schweiz glattzuziehen. Bundestagsabgeordnete aus der Region bestreiten dies.
Kretschmann: Winfried Kretschmann, Ministerpräsident, hat sich vom freudigen Befürworter des Staatsvertrags, der darin sogar ein Muster für die Beilegung anderer Streitigkeiten mit der Schweiz (Koppelgeschäft) sah, zum Kritiker gewandelt. Offenbar beeindruckte ihn der Protest in der Region.
Lärm: Rund um alle Flughäfen Thema. Für Politiker heikles Terrain: Deutsche Anwohner von deutschen Flughäfen könnten im Fall von weitgehenden Einschränkungen in ZRH solche auch für sich selbst einfordern. Das würde Flughäfen weniger profitabel machen. Gemessen wird Lärm in der Einheit Dezibel (dB). Typische Schalldruckpegel: Drucklufthammer in einem Meter Entfernung: 100 dB, Personenwagen in zehn Metern Entfernung: 60 bis 80 dB. 10 dB Zunahme werden etwa als doppelte Lautstärke wahrgenommen.
Leuthard: Doris Leuthard, als Erste unter Gleichen in der Schweizer Regierung die Bundespräsidentin. Sie ist zugleich Verkehrsministerin und auf Schweizer Seite für die Fluglärm-Verhandlungen federführend. Ihr Pendant ist in Berlin Peter Ramsauer.
Luftraumbewirtschaftung: Ein heißes Eisen, wenn es um ZRH geht. Der Luftraum über Südbaden wird derzeit von der Schweizer Flugsicherung Skyguide überwacht. Laut Staatsvertrag soll künftig die Deutsche Flugsicherung mitreden dürfen. Unklar ist, welche Bedeutung die Organisationen dem Abbau des Fluglärms beimessen.
Misstrauen: Derzeit größtes Problem bei der Klärung des Fluglärm-Streits. Auf deutscher Seite glauben viele, die Schweiz wolle die Deutschen übervorteilen. Dabei gibt es auch ziemlich direkte Schweiz- und Schweizerfeindlichkeit. Das Misstrauen wird auch durch Papiere wie das in der Schweiz kursierende Dokument zur Vernehmlassung der Botschaft gesteigert.
Nordanflug, gekröpfter: Eine Variante für den Anflug auf ZRH. Das Betriebskonzept sieht vor, dass die Maschinen entlang des Hochrheins anfliegen und erst kurz vor der Landung in Richtung der Pisten einbiegen. Umstritten ist, ob sie Abstand zur deutschen Grenze halten müssen und wenn ja, welchen.
Ost-West-Piste: Steht auf dem Wunschzettel der Flughafenbetreiber in Zürich. Ihre Verlängerung würde eine Ausweitung des Verkehrs und damit mehr An- und Abflüge und damit auch mehr Lärm mit sich bringen. Das Betriebskonzept würde mit der dritten Piste deutlich flexibler. Bisher war in einer Vereinbarung verankert, dass die An- und Abflüge von dieser Piste über den Thurgau geführt werden. Davon ist in der Denkschrift nicht mehr die Rede, sodass erhebliche Mehrbelastungen für Konstanz, Kreuzlingen, Allensbach und Reichenau befürchtet werden.
Ramsauer: Peter Ramsauer, Bundesverkehrsminister (CSU), verhandelt auf deutscher Seite mit Doris Leuthard. Das Thema Fluglärm lässt er vor allem seinen Ministerialdirektor Gerold Reichle machen. Ramsauer solle in den Kreis Konstanz kommen und den Bürgern erklären, was auf sie zukommt, forderte etwa Landrat Frank Hämmerle. Ob das nun noch sinnvoll oder nötig ist, bleibt zunächst offen.
Ratifizierung: Der Prozess (Kabinettsbeschluss, Bundestag, Bundesrat), der einen Staatsvertrag mit begleitenden Gesetzen gültig macht. Erst wenn ein Vertrag von allen Seiten ratifiziert ist, wird er Teil des Völkerrechts. Zeitplan beim Fluglärm: jetzt offener denn je.
Skyguide: Die Schweizer Flugsicherung. Die kümmert sich auch um die Luftraumbewirtschaftung über Südbaden. Sie soll für Sicherheit sorgen, ihr wird aber auch vorgeworfen, vor allem Schweizer Interessen zu befriedigen.
Sperrzeiten: Zeiten, in denen an bestimmten Orten kein Flugverkehr stattfinden soll. Bisher laut Durchführungsverordnung über deutschem Gebiet montags bis freitags von 21 bis 7 Uhr, wochenends und feiertags von 20 bis 9 Uhr. Geplant war im Staatsvertrag: Zunächst 20 bis 7 Uhr von Montag bis Freitag, sonst 20 bis 9 Uhr. Ab 2020 geplant: Flüge über deutsches Gebiet montags bis freitags von 6.30 bis 18 Uhr und sonst von 9 bis 18 Uhr. Die Bewertungen gehen auseinander: Wiegt mehr Lärm am Morgen schwerer als die Entlastung am Abend?
Staatsvertrag: Verbindliche Vereinbarung zwischen zwei Ländern. Den zum Thema Fluglärm haben deutsche und Schweizer Seite unterschrieben, die Ratifizierung ist zunächst gestoppt.
Stuttgarter Erklärung: Ein Papier von 2008, in dem die Region Bodensee/Hochrhein/Schwarzwald ihre einheitliche Position in Sachen Fluglärm darlegt. Kernpunkte: Nicht mehr als 80.000 Anflüge jährlich und keine Abflüge über deutschem Gebiet, Aufhebung des Warteraums Rilax über der Baar, kein gekröpfter Nordanflug, Beibehaltung der Sperrzeiten. Ramsauer hatte zugesagt, die Erklärung zur Grundlage der Verhandlungen mit der Schweiz zu machen. Auch die CDU-Landräte glaubten daran zuletzt nicht mehr.
Vernehmlassung: In dieser Phase des Gesetzgebungsverfahrens befand sich zuletzt der Staatsvertrag in der Schweiz. Das heißt: Der Gesetzentwurf wird der politischen Öffentlichkeit vorgestellt; Parteien, Betroffene oder Verbände können sich dazu äußern. Die Regierung schreibt für die Vernehmlassung einen erläuternden Bericht. Beim Fluglärm ist dieser den deutschen Akteuren bekannt geworden und erregte sofort massive Kritik. Es handle sich um ein „Werbepapier“, nach dem der Staatsvertrag für die Schweiz sehr günstig sei. Rückschluss aus deutscher Perspektive: Dann muss der Vertrag für uns ungünstig sein. Die Vernehmlassung sollte bis 25. Oktober laufen.
ZRH: Kennung für Zürich-Kloten, den größten Flughafen der Schweiz mit 24,3 Millionen Passagieren im Jahr 2011. 14.Prozent von ihnen kamen laut „Zahlen und Fakten 2011“ des Betreibers aus Deutschland, 31.Prozent aus der Schweiz, der Rest aus anderen Ländern. Der Flughafen ist nur 15 Kilometer Luftlinie von der deutschen Grenze entfernt. Wirtschaftskreise in Deutschland haben den Ausbau von ZRH lange Zeit unterstützt. Bürgerinitiativen klagen seit Jahrzehnten anderseits, die Lärmbelastung sei ungerecht verteilt.
Zürcher Goldküste: Umgangssprachlich für die Region der wohlhabenden Gemeinden mit ebensolchen Bürgern am Zürichsee, südöstlich und damit eigentlich am Rande der Einflugschneise von ZRH. In Deutschland wird der Vorwurf erhoben, vor allem die Menschen in diesem Niedrigsteuerparadies sollten vor Fluglärm verschont werden.