Nach Auskunft der Polizeidirektion müssen für Kinder unter zwölf Jahren und einer Körpergröße unter 150 Zentimeter Kindersitze, beziehungsweise Sitzerhöhungen bereitgehalten werden. Der Busfahrer hat die Pflicht, zumindest auf das Anlegen der Gurte hinzuweisen. Allerdings besteht bei einem Einsatz eines Reisebusses im Linienverkehr keine Anschnallpflicht, ergänzt Frank Dombrowski vom Landratsamt.
In Kleinbussen, die insbesondere für Fahrten zu Sonderschulen eingesetzt werden, müssen Sicherheitsgurte angelegt werden. Es gibt spezielle Gurte, die von den Fahrgästen nicht selbst geöffnet werden können.
In Linienbussen und älteren Reisebussen besteht keine Gurt- beziehungsweise Anschnallpflicht.
Die Auftragsvergaben: Der Landkreis wird auf Basis des 2011 beschlossenen Nahverkehrsplans künftig den Linienverkehr, der weitestgehend für die Schülerbeförderung genutzt wird, ausschreiben. Im Linienverkehr sehen die gesetzlichen Vorgaben keine Sicherheitsgurte vor. Deshalb werden in den Ausschreibungen Sicherheitsgurte nicht zwingend vorgeschrieben. Bislang besitzen laut Landratsamt die Busunternehmen vom Regierungspräsidium Freiburg erteilte Konzessionen für bestimmte Linien. Der Linienverkehr wurde in der Vergangenheit nicht ausgeschrieben.
