Ziel ist, Glücksspielsucht zu vermeiden, Prävention zu betreiben, das Glücksspielangebot zu begrenzen, Betrug, Folge- und Begleitkriminalität durch Glücksspiel abzuwehren.
Bindung: An den Vertrag müssen sich alle staatlichen Spielbanken, staatliche Toto-Lotto-Veranstalter und der staatlich lizenzierte Sportwettenbieter Oddset halten. Automatenspiel wie in Spielhallen ist ausgenommen, für sie gilt die Spielverordnung.
Folgen: Unter anderem sind private Sportwettenanbieter und -vermittler ins Ausland oder ins Internet abgewandert. Außerdem beinhaltet der Glücksspielstaatsvertrag hohe Auflagen für staatliche Anbieter, so dass Kritiker einen Zusammenhang zu rückläufigen Einnahmen sehen. Dadurch nehmen die Länder weniger Geld über Steuern und Abgaben ein, womit unter anderem der Sport gefördert wird.
