Bei der Person, die am vergangenen Samstag in Kreuzlingen beim Wohnungsbrand tot aufgefunden wurde, handelt es sich um den Wohnungsmieter. Das teilte die Kantonspolizei in einer Presseerklärung mit. Dies habe die Abklärungen im Institut für Rechtsmedizin in St. Gallen ergaben.
Der 55-Jährige starb an den Folgen des Brandes. Er war bei den Löscharbeiten durch die Feuerwehr tot in der Wohnung aufgefunden worden. Der Brandherd konnte durch den Brandermittlungsdienst der Kantonspolizei Thurgau im Bereich des Betts lokalisiert werden. Ein technischer Defekt kann ausgeschlossen werden.
Die genauen Umstände, die zum Brand geführt haben, können jedoch nicht mehr ermittelt werden. Auf Grund der Ermittlungen und Abklärungen sowie dem Umstand, dass die Wohnung von Innen verschlossen war, schließen die Kantonspolizei Thurgau und die Staatsanwalt Kreuzlingen eine Fremdeinwirkung beim Tod des Wohnungsmieters aus. Die Höhe des Schadens beläuft sich auf etwa 200 000 Franken (166.600 Euro).
