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Konstanz Wer bei Obdachlosigkeit hilft

10.09.2010
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Konstanz – Für die Mieter in einem Haus am Fischmarkt war es vor einigen Tagen wie ein Schock. Ein Rohrbruch hatte zwei Stockwerke unter Wasser gesetzt.

Da der Strom auf mehrere Tage abgeschaltet bleiben sollte, erklärte die Feuerwehr das Haus als nicht bewohnbar. Im Ernstfall wären die Parteien in einer städtischen Einrichtung untergekommen.

Etwa zwei bis drei Mal im Jahr müsse die Stadtverwaltung helfen, erläuterte Pressesprecher Ulrich Hilser. Sie hätte auch den Bewohnern am Fischmarkt unter die Arme gegriffen, falls diese nicht anderweitig hätten unterkommen können. Da nach dem Wasserrohrbruch eine Gefahr bestand, schalteten die Stadtwerke den Strom für das gesamte Haus ab. Keine Elektrizität ist ein Kriterium, weshalb Gebäude eigentlich verlassen werden müssen. Weitere sind bauliche oder konstruktive Mängel oder nicht eingehaltene Brandschutzauflagen. Sollten die Bewohner nicht bereit sein, das Haus zu verlassen, könne das Baurechts- und Denkmalamt eine baurechtliche Nutzungsuntersagung aussprechen, schildert Ulrich Hilser.

In den meisten Fällen, wenn ein Haus geräumt werden müsse, kämen die Bewohner bei Verwandten und Bekannten unter, sagt der Pressesprecher weiter. Sollte das nicht möglich sein, werde die Stadtverwaltung informiert. „In der Regel können wir eine Notwohnung im städtischen Gebäude Haidelmoosweg 15 vorübergehend anbieten“, so Hilser. Häufig könne auch die städtische Wohnbaugesellschaft Wobak unterstützen, wenn diese gerade Wohnungsleerstand habe. Des Weiteren arbeite die Stadt mit privaten Vermietern zusammen, die möblierte Zimmer oder Ferienwohnungen anböten. Die Unterkünfte könnten solange genutzt werden, bis eine adäquate Ersatzlösung zur Verfügung stehe.


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