Dettingen-WallhausenWallhauser verärgert über hohen Takelmast [14]
Ein neu gebauter 25 Meter hoher Takelmast in der Bodenseewerft verärgert viele Wallhauser.
Der neue, rund 25 Meter hohe Takelmast (links) in der Wallhauser Bodenseewerft sorgt für Empörung im Ortsteil. Er soll den filigranen, rund 18 Meter hohen Mast (unten) ersetzen.
Dettingen-Wallhausen (mek) Das Telefon in der Ortsverwaltung stehe nicht mehr still, sagt Roger Tscheulin, Ortsvorsteher von Dettingen-Wallhausen. Der Grund für die vielen Anrufe ist ein neuer Takelmast, der seit Anfang der Woche auf dem Gelände der Bodenseewerft in Wallhausen steht. Zahlreiche Wallhauser sind empört über das neue Bauwerk, das mit gut 25 Metern Höhe weit über die umgebende Bebauung hinausragt. „Der Mast ist ein paar Nummern zu groß geraten“, findet etwa Roland Preis. Der Takelmast steht im Zusammenhang mit größeren Baumaßnahmen in der Werft. Über den notwendigen Bauantrag, der mehrmals geändert wurde, hat der Ortschaftsrat unter anderem auch bei einem Ortstermin beraten (der SÜDKURIER berichtete). Schließlich hat das Baurechts- und Denkmalamt der Stadt Konstanz am 23. Juli eine Baugenehmigung erteilt. Darüber, ob damit auch der 25 Meter hohe Takelmast genehmigt ist, gehen die Meinungen allerdings auseinander. „Der Mast stimmt mit der Baugenehmigung überein“, sagt Benjamin Nissenbaum, Inhaber der Bodenseewerft. Außerdem habe die Stadt über den Prüfstatiker genau gewusst, um was für einen Mast es sich handelt. Mit dem neuen Mast können Lasten von maximal einer Tonne gehoben werden. Die Werft brauche ihn, um die Masten von Segelbooten zu stellen oder zu legen, erklärt Benjamin Nissenbaum und sieht sich völlig im Recht. Axel Mothes, Leiter des Baurechts- und Denkmalamts, ist ganz anderer Meinung und sagt, es sei etwas gebaut worden, das völlig anders aussehe als im Plan. „Für uns ist die Zeichnung verbindlich“, erklärt er. Und diese zeige einen filigranen Mast mit einer Höhe von rund 18 Metern. Dies entspricht dem zurzeit bestehenden Takelmast. Beantragt war, diesen ab- und einen gleichartigen an anderer Stelle wieder aufzubauen. Doch auch wenn der neue Mast so nicht genehmigt ist, muss die Werft ihn nicht sofort wieder abreißen lassen, erklärt Axel Mothes. Zunächst müsse ein neuer Antrag gestellt werden und darüber werde dann entschieden. Damit sind weitere Konflikte vorprogrammiert, meint Roger Tscheulin, der die Empörung über das Bauwerk teilt. „Falls dieser Mast nachträglich genehmigt wird, rechne ich mit Klagen von Anwohnern“, sagte er. Weitere Artikel zu: Bodenseewerft, |


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So etwas "passiert" ja dort nicht das erste Mal.
Eins ist doch jetzt schon sicher: der Takelmast bleibt wie er ist, da muss man kein Prophet sein.
@ mittendurch: Wer keine Ahnung hat soll einfach die ...... halten.
@konschtanzer: danke für das Verständnis, wir wissen wovon wir reden
@donald68: mit blau anmalen ändert man nichts! Vor allem nicht dass gewisse Leute gerne die Gesetze umgehen.
Die Situation in Wallhausen ist mir nicht unbekannt. Es ist nur vielen ein Dorn im Auge (verständlicherweise, meine ich) vor welchem Hintergrund und mit welcher Begründung diese Sachen unter den berühmten Tisch gekehrt werden.
wollen wir, liebes wallhausen, hier demonstrieren gehen?!
und die anderen sollten eigentlich auch wissen,
dass der bauher doch noch nie etwas gebaut hat, was nicht (nachträglich) "genehmigungfähig" war !
er und seine familie wissen doch genau bescheid,
was sie sich erlauben können - zumindest bei den
duckmäusern in der konstanzer verwaltung.
Deshalb: 30-Meter-Mast!
Aber de Benjamin derf sin Mascht ufstelle, so ischs recht.
Man muss es ja nur richtig argumentieren... nicht wahr?!?!?!?!
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