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Radolfzell Urteil: Frau verliert Job wegen sechs Maultaschen

16.10.2009
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Das Radolfzeller Arbeitsgericht hat im Maultaschen-Fall entschieden: Die 58-jährige Altenpflegerin aus Konstanz verliert ihren Job bei der Spitalstiftung, weil sie sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro mitgehen hat lassen.
Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee hat am Freitag entschieden, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen Diebstahls zu Recht fristlos entlassen worden ist. Gegen die Kündigung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte die 58-Jährige geklagt. Die Klage ist nun abgewiesen worden, wie das Gericht mitteilte. Die Frau hatte die Maultaschen von der Verpflegung der Heimbewohner abgezweigt. Die Essensreste wären nach ihrer Darstellung im Müll gelandet. Außerdem sei es gang und gäbe unter Heimmitarbeitern, übriggebliebenes Essen zu verzehren. Ihr Arbeitgeber, die Spitalstiftung Konstanz, betrachtete die Mitnahme der Maultaschen jedoch als Diebstahl. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört, eine Weiterbeschäftigung unmöglich, hatte der Anwalt der Stiftung betont.

Arbeitsrichterin gibt Spitalstiftung Recht

Arbeitsrichterin Sabine Adam gab ihm Recht und widersprach im Urteil den Angaben der Klägerin. Diese habe die gefüllten Teigtaschen in einer Tasche versteckt mit nach Hause nehmen wollen. Die 58-Jährige hatte dagegen gesagt, sie habe sich die Maultaschen im Heim aufwärmen wollen. Nach einem langen Arbeitstag und vor einer anschließenden Fortbildung habe sie keine Möglichkeit gesehen, ihren Hunger auf andere Art zu stillen. Adam betonte, dass die Pflegerin damit gegen die ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers verstoßen habe. Es sei verboten gewesen, sich mit Essen der Heimbewohner zu bedienen. Für das Personal werde täglich eine Extra-Verpflegung zum Preis von 3,35 Euro angeboten. Und diese hätte die 58-Jährige in Anspruch nehmen können.

Pflegerin lehnte Vergleich ab

„Der einzelne Arbeitnehmer kann nicht seinen Willen nach Gutdünken und gegen ein bestehendes Verbot über denjenigen des Arbeitgebers stellen“, hieß es im schriftlichen Urteil. Der Verteidiger der Altenpflegerin hatte den Standpunkt vertreten, angesichts der langen Beschäftigung der 58-Jährigen wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen.

Das Arbeitsgericht hatte zuvor zu vermitteln versucht. Die Pflegerin sollte eine Abfindung von 25.000 Euro bekommen, wenn sie die Kündigung annimmt. Die Spitalstiftung hätte gezahlt, doch die Frau lehnte jedoch ab. Sie wollte ihren Teilzeitjob behalten. Bereits zuvor hatte die Spitalstiftung 18.000 Euro vergeblich angeboten. Klaus Staudacher, Rechtsanwalt der Klägerin, will in Berufung gehen. Das wolle er jedoch noch mit seiner Mandantin beraten.

Der gegnerische Anwalt, Georg Jauch, räumte der Klage aber auch in nächster Instanz nicht mehr Chancen ein. Ein Arbeitgeber wie die Spitalstiftung müsse darauf achten, dass Arbeitsabläufe eingehalten werden. Das sei nur möglich, wenn sich alle Mitarbeiter an Spielregeln hielten. Den Maultaschenfall mit einer Abmahnung zu bestrafen, sei zu wenig.

Dann bestünde die Gefahr, dass das Verbot auf Essenswegnahme nicht ernst genug genommen würde. Kündigungen wegen vermeintlicher Kleinigkeiten haben in den vergangenen Monaten mehrfach für Aufsehen gesorgt. Zuletzt machte der Fall einer 59-jährigen Sekretärin des Bauverbands Westfalen in Dortmund Schlagzeilen. Sie hatte eine für den Chef und seine Gäste bestimmte Frikadelle mit zwei Brötchenhälften gegessen und kämpft nun um ihren Job.

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Altes Entsorgen - Alte Versorgen
Von unbekannt
Werden gute Maultaschen werden besser uneffektiv entsorgt, zu alte unbequeme Mitarbeiter besser ...
@ farbenspiel52
Auch wenn Sie Ihren Beitrag zweimal wiederholen, wird ihm deshalb nicht mehr Bedeutung zugemessen.
Bestrafungs-Exzess
Von unbekannt
Was Bedeutet eine fristlosen Kündigung? Persönlich: Erschwernis bei der Arbeitssuche, evtl.
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