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Konstanz Unfall B 33: Ducato-Fahrer hat wohl fahrlässig überholt

10.10.2012
Konstanz -  Beim tödlichen Unfall auf der B 33 zwischen der Kindlebild-Kreuzung und Reichenau-Waldsiedlung ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung.

Bei einem Unfall auf der Bundesstraße B 33 ist ein 27 Jahre alter Autofahrer aus dem Hegau tödlich verletzt worden. Zwei Fahrzeuge stießen zwischen der Kindlebild-Kreuzung und Reichenau-Waldsiedlung, kurz nach der Eisenbahnbrücke, zusammen.  Bild: PD Konstanz

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Die Staatsanwaltschaft Konstanz geht inzwischen davon aus, dass der 27-jährige Eigeltinger Markus Auer ums Leben gekommen ist, weil der 51-jährige Unfallverursacher ein „Fehlverhalten beim Überholen“ an den Tag legte. Dies sagte Christoph Hettenbach, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf SÜDKURIER-Nachfrage. Ermittelt wird wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung. Auch Letzteres ist eine Straftat; sie kann mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Der Führerschein des 51-jährigen Fiat Ducato-Fahrers, der beim Zusammenstoß selbst schwer verletzt wurde, ist beschlagnahmt. „An der Unfallstelle war es nach unseren Erkenntnissen nicht möglich, risikofrei zu überholen“, sagte Hettenbach. „Das Verhalten des Ducato-Fahrers scheint sich von bloßer Unaufmerksamkeit zu unterscheiden.“ Inzwischen wurden auch die Blutproben ausgewertet. Laut Staatsanwaltschaft waren weder der 51-Jährige noch Markus Auer alkoholisiert. Der tödliche Unfall ereignete sich am 27. September kurz vor Mitternacht. Durch den Überholvorgang des Ducato-Fahrers stieß dieser frontal mit dem Auto von Markus Auer zusammen.

Auch zum tödlichen Unfall bei Konstanz-Egg gibt es neue Erkenntnisse: Der 40-jährige Rollerfahrer, der am 29. September beim Zusammenstoß mit einem Bus starb, war betrunken. „Der Mann war erheblich alkoholisiert, was wahrscheinlich sein Fehlverhalten erklärt“, sagte Christoph Hettenbach. Der Rollerfahrer sei „absolut fahruntüchtig“ gewesen. Diese Bezeichnung gilt, sobald die Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille überschritten wird. Der Rollerfahrer war zwischen Allmannsdorf und Litzelstetten an der Einmündung bei Egg auf die Landesstraße 219 abgebogen, obwohl sich dort von links ein SBG-Bus der Linie 4 näherte. Der Busfahrer konnte den Zusammenprall laut Polizei nicht verhindern.

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