Nach Beobachtungen der Kreishandwerkerschaft Waldshut rufen derzeit Mitarbeiter der in Spanien angemeldeten Firma „Medien Aktuell S. L.“ bei deutschen Handwerksbetrieben an. Sie fragen nach, ob die Adressdaten für ein Internetverzeichnis noch korrekt seien und bitten, das Gespräch aufzeichnen zu dürfen. Wer dies bejaht und die Adressdaten korrigiert, erhält die Auskunft, dass die Daten aktualisiert seien und dem Betrieb eine Rechnung über 295 Euro zugesandt werde.
Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma spreche laut Handwerkskammer Bände: Der aufgezeichnete „Quality-Call“ werde in der Kundenkartei gespeichert und „notfalls zur Beweissicherung (eventuelles Mahn- und Gerichtsverfahren) verwendet“, so heißt es dort wörtlich. Dort finde sich auch der Hinweis: „Es gilt spanisches Recht und der Gerichtsstand ist Las Palmas.“
Wie sehr das die Prozessführung gegen Adressbuchschwindler erschweren kann, mussten der Kammer zufolge österreichische Betriebe erfahren: Nach Berichten der Wirtschaftskammer Österreich gingen Prozesse gegen die Firma „IHG Business Data S. L.“ mit Gerichtsstand in Spanien zu Ungunsten für die betroffenen Betriebe aus. Auch der österreichische Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb habe erst nach monatelangen Verzögerungen ein wettbewerbsrechtliches Urteil gegenüber der IHG erstreiten können.
Nach dem Luganer Abkommen sind Gerichtsstandsvereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Nichtkaufleuten generell unwirksam. „Damit haben die meisten Handwerksbetriebe an sich nichts zu befürchten“, sagt Lothar Hempel, Jurist im Fachbereich Wirtschaft und Arbeit der Handwerkskammer Konstanz. Die Kammer warnt in der Adressbuch- und Werbebranche dennoch vor übereilten Vertragsabschlüssen mit Firmen, die ihren Sitz, Gerichtsstand oder Bankverbindung im Ausland haben. „Damit soll in vielen Fällen lediglich die Rechtsverfolgung erschwert werden“, so der Rechtsexperte der Handwerkskammer.
