Selbstjustiz in der Wagenburg
02.04.2005
Als am frühen Abend des 2. Dezember vergangenen Jahres in der "Wagenburg-Siedlung" am LKW-Stauraum im Mühlenweg ein dort von einem Wohnsitzlosen als Eigenheim genutzter Wohnwagen vollständig ausgebrannt war, fiel der Verdacht seiner Nachbarn sofort auf einen Mann aus Singen, der in einer Art Selbstjustiz die ganze Minimal-Existenz eines anderen Menschen zerstört haben soll. Deshalb beauftragten sie einen 29-Jährigen Mitbewohner, den Tatverdächtigen ausfindig zu machen und der Polizei zu übergeben. Etwa eineinhalb Stunden später gelang es diesem, den Gesuchten am Wollmatinger Bahnhof zu "stellen", indem er ihm mit beiden Füßen gegen den Brustkorb sprang, so dass beide zu Boden gingen. Er hielt den Mann fest und rief die Polizei an, die den vermeintlichen Brandstifter festnehmen sollte. Die Beamten kamen auch alsbald und nahmen beide mit. Für den vielfach vorbestraften Angeklagten, der bei der Tat Springerstiefel mit Stahlkappen trug, endete die Geschichte vor dem Konstanzer Schöffengericht mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten auf Bewährung und einer Arbeitsauflage von 60 Stunden.
Der vermeintliche Brandstifter, zugleich hier Tatopfer, der bei der privaten "Festnahme-Aktion" durch den Angeklagten einige Schürfwunden an Kopf und Stirn erlitten hatte, war trotz Zeugenladung überhaupt nicht vor Gericht erschienen. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Konstanz, wie gestern auf Nachfrage dieser Zeitung bekannt wurde, erst "vor ein paar Tagen", Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung erhoben.
Ein ebenfalls wohnsitzloser Zeuge aus der "Wagenburg" berichtete, der etwa 30-jährige Mann sei am Tattag dort aufgetaucht, um Geldschulden beim Bewohner des ausgebrannten Wagens einzutreiben. Als er diesen nicht antraf, habe er ihm und den Kollegen zugerufen: "sagt dem D. einen schönen Gruß, der Wagen wird heute brennen!" Und das tat er dann auch. "Warum haben Sie nicht gleich die Polizei gerufen?" wollte Richter Jürgen Laaser wissen. Man habe den Polizisten einen Tipp gegeben, erklärte der Zeuge, konnte jedoch nur den Vornamen des Mannes nennen. Zusätzlich habe man deshalb den Kollegen auf die Spur gesetzt, der sich ohnehin noch in der Stadt befunden habe. Staatsanwältin Fritschi kreidete dem Angeklagten an, dass er sofort auf den Mann losgesprungen sei, ohne ihn vorher anzusprechen. Der so kritisierte Sozialhilfeempfänger meinte, in dieser "Szene", in der er aufgewachsen sei, und aus der er schon seit zehn Jahren versuche herauszukommen, sei es "nicht üblich, jemanden erst freundlich zu bitten, stehen zu bleiben", da müsse man sofort handeln. Verteidiger Frank verwies auf das Festnahmerecht, das es jedem Bürger erlaubt, einen auf frischer Tat ertappten (vermeintlichen) Täter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Sein Mandant habe dieses Recht - wenn auch etwas überzogen - in Anspruch genommen und sei deshalb freizusprechen. Aber eben jene Unverhältnismäßigkeit der "Festhalte-Maßnahme" führte dann zur Verurteilung des Angeklagten. Die in "Wildwest-Manier" vollzogene Selbstjustiz hätte, so Richter Laaser, unter Umständen sogar zum Tod des Opfers führen können, nämlich dann, wenn die Stiefel ein Stück höher den Kehlkopf des Mannes getroffen hätten oder er unglücklich auf den Kopf gefallen wäre.
Eva M. Vaassen
