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Hegau Schulbusfahrer droht Fahrverbot

13.09.2012
Hegau -  Die Polizei hat einen Schulbus-Fahrer angezeigt, der im Hegau mit elf stehenden Fahrgästen 33 Stundenkilometer zu schnell gefahren ist.

In den Linienbussen des Landkreises (hier eine Archivaufnahme aus Gaienhofen) sind täglich tausende von Schülern unterwegs. Um ihre Sicherheit zu gewährleisten, gibt es häufige Überprüfungen. Nach einer Kontrolle durch die Verkehrspolizei droht einem Busfahrer wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitungen unter anderem ein Fahrverbot.  Bild: ArchivJarausch

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Der Schulbusfahrer, bei dem am Montag während einer Kontrolle der Verkehrspolizei im nördlichen Hegau eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wurde, muss nach Angaben der Polizeidirektion Konstanz mit einer saftigen Strafe rechnen. Wie wir bereits am Dienstag berichteten, befanden sich in dem Bus, der im Rahmen einer Linienfahrt Schüler beförderte, 60 Fahrgäste, elf davon auf Stehplätzen.

Anschnallpflicht ist die Ausnahme
  • Nach Auskunft der Polizeidirektion müssen für Kinder unter zwölf Jahren und einer Körpergröße unter 150 Zentimeter Kindersitze, beziehungsweise Sitzerhöhungen bereitgehalten werden. Der Busfahrer hat die Pflicht, zumindest auf das Anlegen der Gurte hinzuweisen. Allerdings besteht bei einem Einsatz eines Reisebusses im Linienverkehr keine Anschnallpflicht, ergänzt Frank Dombrowski vom Landratsamt.
  • In Kleinbussen, die insbesondere für Fahrten zu Sonderschulen eingesetzt werden, müssen Sicherheitsgurte angelegt werden. Es gibt spezielle Gurte, die von den Fahrgästen nicht selbst geöffnet werden können.
  • In Linienbussen und älteren Reisebussen besteht keine Gurt- beziehungsweise Anschnallpflicht.
  • Die Auftragsvergaben: Der Landkreis wird auf Basis des 2011 beschlossenen Nahverkehrsplans künftig den Linienverkehr, der weitestgehend für die Schülerbeförderung genutzt wird, ausschreiben. Im Linienverkehr sehen die gesetzlichen Vorgaben keine Sicherheitsgurte vor. Deshalb werden in den Ausschreibungen Sicherheitsgurte nicht zwingend vorgeschrieben. Der Linienverkehr wurde in der Vergangenheit nicht ausgeschrieben.
 


Die in diesem Fall erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometer soll der Fahrer um bis zu 33 Stundenkilometer überschritten haben. Ein Sprecher der Polizeidirektion gibt den Regelsatz für diesen Verstoß mit 320 Euro, drei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei sowie einem Fahrverbot von einem Monat an.

Drei Punkte in Flensburg

Die Polizei macht zum Namen des betroffenen Busunternehmens keine Angaben. Es handele sich jedoch nicht um das Singener Busunternehmen Meissner. Dessen Geschäftsführer Michael Albrecht erläutert, dass ein Fahrer in einem solchen Fall seitens des Arbeitgebers mit einer Verwarnung oder Abmahnung rechnen müsse. Um solche Situationen zu vermeiden, gebe es in seiner Firma eine Woche vor Schulbeginn Mitarbeiter-Besprechungen, außerdem befinde sich jeder Fahrer an mindestens zwei Tagen pro Jahr auf Schulungen und Weiterbildungen des Verbands. Schließlich gehe es um die Sicherheit von 500 bis 600 Kindern und Jugendlichen, die täglich von seinem Unternehmen befördert würden. Für Fahrten zu Sonderschulen verwende man Kleinbusse, die teils mit speziellen Gurten für Behinderte ausgestattet seien.

Zuständig für die Schülerbeförderung ist der Landkreis Konstanz. Dieser hat drei Busunternehmen mit dem Linienverkehr beauftragt. Über diesen wird laut Frank Dombrowski, stellvertretender Leiter des Amts für Nahverkehr und Straßen, der größte Teil der Schülerbeförderung abgewickelt. Hierbei ist auch eine Reihe von Subunternehmen tätig. Man habe sofort Kontakt mit den beauftragten Busunternehmen aufgenommen, um Informationen über die Vorfälle zu erlangen.

Tempoüberschreitung wichtiger als fehlende Unterlagen

Die technischen Mängel am Schließmechanismus einer Tür bei einem der kontrollierten Busse und die Geschwindigkeitsüberschreitung beschäftige ihn mehr als fehlende Unterlagen in den Bussen, betont Dombrowski. Insbesondere dränge die Behörde bei den Busunternehmen auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit. Die letzte Beanstandung an einem Linienbus habe es im Jahr 2005 gegeben, erläutert Frank Dombrowski. Der ordnungsgemäße Zustand werde jährlich überprüft. Die Dimension des aktuellen Falles sei noch kein Grund, dem betroffenen Busunternehmen den Auftrag zu entziehen.

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