Veronica Saß muss zittern: Für das Verwaltungsgericht Freiburg ist klar, dass die Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber auf 126 Seiten ihrer Dissertation Plagiate verwendet hat. Ob die Uni Konstanz ihr zu Recht den Doktorgrad aberkannt hat, darüber will das Gericht noch in dieser Woche entscheiden.
Die Saß-Vertreter Martin Imbeck und Hans-Dieter Sproll widersprachen bei diesem Punkt nicht. Sproll betonte jedoch, man dürfe nicht nur einzelne kopierte Abschnitte aus Werken bewerten, sondern müsse eine Gesamtbetrachtung vornehmen. Im Literaturverzeichnis seien Werke aufgeführt, an anderen Stellen gebe es Fußnoten. Universitäts-Jurist Manfred Witznick hielt entgegen, es sei aus dem Verzeichnis nicht erkennbar, auf welchen Seiten Veronica Saß Zitate, ja ganze Abschnitte anderer Autoren verwendet habe. Richter Cordes war das Literaturverzeichnis ebenfalls zu wenig und ihm fehlte bei Fußnoten die Erkennbarkeit, wo im Haupttext Fremdzitate und ganze Absätze übernommen wurden.
Die Rechtsanwälte von Veronica Saß versuchten über einen zweiten Strang zu punkten. Sie hielten der Universität und im Speziellen den Dissertationsbetreuern und bewertern vor, im Jahr 2008 während der Promotion nicht reagiert zu haben. Ihnen hätten die Plagiate auffallen müssen, so Sproll. Richter Werner Cordes stellte die Gegenfrage: Was wäre geschehen, wenn gleich nach Abgabe der Doktorarbeit und während der Bewertung die Plagiate ans Tageslicht gekommen wären? Dann wäre sie nach der Promotionsordnung der Uni für ungültig erklärt worden, sagte Witznick. Ein Nachbessern der Doktorarbeit wäre nicht möglich gewesen, wie sie die Saß-Juristen vor der Verhandlung in Freiburg vergeblich als Möglichkeit einer Einigung vorgeschlagen hatten.
