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Konstanz Prozess gegen Glasverbot

24.07.2012
Konstanz -  Der Verwaltungsgerichtshof verhandelt kommende Woche die Klage eines Studenten gegen die Stadt Konstanz.

Es wird ernst: Benjamin Wohnhaas klagt gegen das Glasverbot.  Bild: Archivhan

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Alle Schriftsätze sind ausgetauscht, Für und Wider erörtert, somit kann am Donnerstag, 26. Juli, die mündliche Verhandlung vor dem Ersten Senat stattfinden. Der Gerichtspräsident höchstpersönlich, Volker Ellenberger, wird sich zusammen mit vier weiteren Richtern um dieses Normenkontrollverfahren (AZ: 1S2603/11) kümmern. Ein Ergebnis wird es schon rasch nach dem Verfahren geben und dieses wird bundesweit für Aufsehen sorgen. Es könnte Städten künftig als rechtliche Vorlage beim Verhängen von Ge- und Verboten dienen.

Kläger ist Benjamin Wohnhaas. Im September 2011 hat er dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim seine Beschwerde vorgelegt. Verkürzt gesagt wehrt sich der junge Mann dagegen, dass mit dem Glasverbot alle Menschen bestraft werden – obwohl nur wenige sich nicht zu benehmen wüssten. Maßgeblich unterstützt wird Wohnhaas von der Grünen Hochschulgruppe der Universität. Aber auch die Jusos, die Nachwuchsorganisation der SPD, hat ihren Rückhalt zugesagt. Und in einer gemeinsamen Stellungnahme lehnten Schlör Fruchtsäfte aus Radolfzell, die Randegger Ottilienquelle und die Stahringer Streuobstmosterei das Glasverbot ab. Es „verzerrt den Wettbewerb zum Nachteil der regionalen Wirtschaft“, betonten Clemens Fleischmann (Ottilienquelle) und Roland Aicheler (Schlör). Ihre wieder befüllbaren sowie vom Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz geförderten Glasflaschen seien umweltfreundlicher als Dosen.

Juristischen Beistand erhält Benjamin Wohnhaas von einer Freiburger Kanzlei. Das Glasverbot hat der Gemeinderat im Juli 2011 über eine Polizeiverordnung erlassen. Damit hofften Gremium und Stadt, dass nicht nur Scherben entlang des Sees und des Seerheins minimiert, sondern auch Partys vermieden würden. In den Jahren zuvor war es immer wieder zu Gewalt, Lärm und Auseinandersetzungen mit Nachbarn gekommen. Das Glasverbot gilt zwischen April und Oktober von 19 bis 6 Uhr. Glasbehälter, faktisch auch mit Babynahrung, sind verboten an der Seestraße und am Seeuferweg ab Schmugglerbucht bis Rheinbrücke, Herosépark und Promenade am Seerhein zwischen Hallenbad und Kompetenzzentrum, Schänzle zwischen Fischenzstraße und am Winterersteig.

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gibt, die Leute,
die mit ihren mitgebrachten Glasbehältnissen nicht sachgerecht umgehen können, zu bestrafen. mehr ...
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