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Konstanz Polizei findet weitere Kinderpornos

28.10.2009


Die Polizei ist im Konstanzer Kinderpornografiefall auf noch auf weiteres möglicherweise belastendes Material gestoßen. Auch in der aktuellen Wohnung des Verdächtigen sind die Beamten fündig geworden. Anfang Oktober beschlagnahmte die Polizei bereits Fotos, Filme und Computer.
Das bestätigte Egon Kiefer, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage des SÜDKURIER. Das Stuttgarter Innenministerium äußert sich zu dem Fall nicht.

Vor allem Computer und Briefe haben die Polizisten neben Fotos und Filmen am 7. Oktober in einem Haus in einem Konstanzer Stadtteil sichergestellt. Bewohner hatten in frei zugänglichen Räumen das Material gefunden, das den Besitz von Kinderpornografie vermuten lässt (wir berichteten). Sie ordneten es einem vor einigen Jahren ausgezogenen Vormieter zu – auch Briefe, in denen er sich unter anderem mit Eltern über die sexuelle „Züchtigung“ deren Kinder unterhält. Bis die Polizei die Gegenstände nach einem ersten ernsthaften Indiz sicherstellte, vergingen zweieinhalb Wochen. Nach einem SÜDKURIER-Bericht wurde sie aktiv. Nicht nur im Haus: Unmittelbar nachdem die Kriminalbeamten das Material holten, durchsuchten sie auch die aktuelle Wohnung des vermutlichen Besitzers von Kinderpornografie. Dort stellten die Ermittler weiteres Material sicher, wie Staatsanwaltschafts-Sprecher Kiefer Informationen unserer Zeitung bestätigte. Es handele sich um eine umfangreiche Menge und „die Auswertung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen“. Mehr wollte Kiefer aufgrund laufender Ermittlungen nicht sagen. Nur: Ergebnisse über Details seien zwar vorhanden, eine abschließende Einschätzung könne aber nur bei einer Betrachtung des Gesamten gebildet werden, so Kiefer.

Ob die Ermittlungen der Konstanzer Polizei rasch genug waren – die Bewohner des Hauses hatten über Verzögerungen geklagt –, dazu wollte das Innenministerium des Landes kein Urteil abgeben. Solange keine schriftliche Beschwerde in Stuttgart eintreffe, sei die Polizei selbst im Zuge ihres Qualitätsmanagements bei der Bewertung ihres Arbeitsablaufes gefordert, hieß es aus dem Ministerium. Uli Schwarz, Leiter der Polizeidirektion, hatte bereits betont, seine Kollegen ermittelten seit Bestehen eines Anfangsverdachts – also seit zweieinhalb Wochen vor der Sicherstellung des Materials in dem Konstanzer Haus. Ein Anfangsverdacht besteht, wenn stichhaltige Indizien vorliegen.

Oweih..
..ihre kostbare Zeit.
ich verweise auf ihre Beitraege undführe die hiermit ...
...
@shiraz: Sowas werde ich nicht schreiben, weil es nicht dem entspricht, was ich denke.
und was..
..hat eine Backpfeife jete mit koerperlicher Gewalt in Form von Schlägen zu tun ?
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